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Gesuch um Zustimmung

Im Falle von verbleibenden Immissionsgrenzwertüberschreitungen ist ein Gesuch um Zustimmung nach Art. 31 Abs. 2 Lärmschutz-Verordnung (LSV) notwendig.

Im Falle von verbleibenden Immissionsgrenzwertüberschreitungen ist ein Gesuch um Zustimmung nach Art. 31 Abs. 2 Lärmschutz-Verordnung (LSV) notwendig. Für das Gesuch der Bauherrschaft, sowie für die erforderliche Interessenabwägung der Gemeinde, stellt das Amt für Umwelt das Formular Gesuch für Zustimmung nach Art. 31 Abs.2 LSV online zur Verfügung. Dem Formular sind nachfolgende Dokumente zwingend beizulegen:

  1. Lärmschutznachweis inkl. Lärmschutzkonzept (ausführliche Massnahmenprüfung)
  2. Schallschutznachweis nach SIA 181 für Aussenlärm

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