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Lärm

Informationen zum Lärmschutz, z.B. zu Bauen in lärmbelasteten Gebieten, Luft/Wasser-Wärmepumpen, Strassenlärm und leise Reifen.
Zug  bei der Einfahrt in den Bahnhof Zug
Bild Legende:

Die Ansprüche der Bevölkerung an ruhige Wohnlagen steigen in dem Masse, wie lästige Lärmquellen zunehmen. Bei der Planung von qualitativ hochwertigen, ruhigen Wohnhäusern ist neben der wichtigsten Belastungsquelle Verkehrslärm auch der Alltagslärm zu berücksichtigen, d.h. der Lärm, den Menschen direkt oder indirekt durch alltägliche Aktivitäten erzeugen. Das Konfliktpotential dieses Lärms von Nachbarn am Wohnort bzw. von Nutzern der öffentlichen Räume (Sportanlagen, Gastgewerbelokale, Musik- und Kulturveranstaltungen im Freien) wird durch die zunehmende Siedlungsdichte, die Bevölkerungszunahme und den Trend zur 24-Stunden-Gesellschaft verschärft.

Der Lärmschutz erfolgt nach den Vorgaben der Lärmschutz-Verordnung (LSV). Priorität haben vorsorgliche Massnahmen bei der Planung von Gebäuden und Anlagen sowie Massnahmen direkt an der Lärmquelle. Für den Vollzug der LSV sind in erster Linie die Gemeinden zuständig.

Der Schutz des Publikums vor Schalleinwirkungen und Laserstrahlen bei Veranstaltungen ist in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) geregelt. Zuständig ist das Amt für Gesundheit. Weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungen Schall/Laser.

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