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Bauen in lärmbelasteten Gebieten

Die Lärmschutzverordnung regelt vorsorgliche Massnahmen bei der Planung von Gebäuden und Anlagen sowie Massnahmen direkt an der Lärmquelle. Lärmsanierungen erfolgen meist mit Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern.
Fahrendes Auto in Wohnquartier
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Das Bauvolumen steigt, der Verkehr wächst, doch der Lärm soll abnehmen. Die Lärmschutz-Verordnung bezweckt den Schutz vor schädlichem und lästigem Lärm, insbesondere dort, wo Menschen wohnen oder arbeiten. Das Kapitel 5 der Lärmschutz-Verordnung befasst sich mit den Anforderungen an Bauzonen und Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten. Bei der Ausscheidung und Erschliessung von Bauzonen gelten im Sinne der Vorsorge die strengeren Planungswerte. Bei Baubewilligungen in bereits ausgeschiedenen und erschlossenen Bauzonen kommen die Immissionsgrenzwerte zur Anwendung.

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