Bauen in lärmbelasteten Gebieten
Das Bauvolumen steigt, der Verkehr wächst, doch der Lärm soll abnehmen. Die Lärmschutz-Verordnung bezweckt den Schutz vor schädlichem und lästigem Lärm, insbesondere dort, wo Menschen wohnen oder arbeiten. Das Kapitel 5 der Lärmschutz-Verordnung befasst sich mit den Anforderungen an Bauzonen und Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten. Bei der Ausscheidung und Erschliessung von Bauzonen gelten im Sinne der Vorsorge die strengeren Planungswerte. Bei Baubewilligungen in bereits ausgeschiedenen und erschlossenen Bauzonen kommen die Immissionsgrenzwerte zur Anwendung.