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Lärmschutzkonzept

Wenn trotz Massnahmen Immissionsgrenzwertüberschreitungen am Gebäude verbleiben, ist ein um-fassendes Massnahmenkonzept innerhalb des Lärmschutznachweises abzuhandeln.

Wenn trotz Massnahmen Immissionsgrenzwertüberschreitungen am Gebäude verbleiben, ist ein umfassendes Massnahmenkonzept innerhalb des Lärmschutznachweises abzuhandeln. Wir empfehlen die Untersuchung von Lärmschutzmassnahmen gemäss der aufgelisteten Reihenfolge:

  1. Priorität: Anordnung der Gebäude, Gebäudeform- und Stellung (in Ausnahmefällen Distanz zur Lärmquelle sofern verhältnismässig und wirksam); bei Grossüberbauungen ev. Massnahmen an der Lärmquelle etc.
  2. Priorität: Bauliche Massnahmen im Ausbreitungsbereich z.B. Lärmschutzwand, Wall, Nebenbauten ohne lärmempfindliche Nutzungen als Schallschirm anordnen etc.
  3. Priorität: Gestalterische Massnahmen wie z.B. lärmabgewandte Orientierung, Nutzungsanordnung und Grundrissoptimierung etc.
  4. Priorität: Bauliche Massnahmen am Gebäude wie z.B. Anordnung lärmwirksame Balkone und Loggien, Auskragungen wie z.B. Brüstungen etc.

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