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Holzfeuerungen über 70 kW

Für Anlagen ab 70 kW und für alle Restholzfeuerungen ist der Kanton für die periodischen Emissionsmessungen zuständig.
Holzfeuerung mit Leistung über 70 kW
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Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung über 70 kW und Feuerungen, in denen Restholz verbrannt wird, unterstehen der kantonalen Aufsicht durch das Amt für Umwelt. Diese Holzfeuerungen werden mit periodischen Emissionsmessungen auf die Einhaltung verschiedener Luftschadstoffe hin überprüft. Für die anspruchsvollen VDI-Messungen nach der BAFU-Messempfehlung sind nur spezialisierte Firmen der Luftunion zugelassen.

Gibt eine dieser Anlagen wegen Geruchs- oder Rauchbelästigung Anlass zur Klage, ist das Amt für Umwelt Ansprechpartner.

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