Stationäre Motoren und Gasturbinen
Stationäre Verbrennungsmotoren
Stationäre Verbrennungsmotoren sind Motoren, die ortsfest betrieben werden. Dazu gehören Blockheizkraftwerke und Notstromgruppen. Sie dienen in erster Linie dazu, mechanische Antriebsenergie für industrielle Anlagen und Maschinen bereitzustellen, bei Stromausfällen die elektrische Notversorgung sicherzustellen oder permanent mit Hilfe eines Generators elektrische Energie zu erzeugen. In sogenannten Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) kann die Abwärme, die durch den Motor entsteht, auch genutzt werden.
Blockheizkraftwerke
Blockheizkraftwerke (BHKW) sind Anlagen zur Bereitstellung elektrischer Energie und Wärme, sie werden zur Erhöhung des Gesamtwirkungsgrades vorzugsweise am Ort des Wärmeverbrauchs betrieben. Als Antrieb für den Stromerzeuger können Verbrennungsmotoren, d.h. Öl- oder Gasmotoren, aber auch Gasturbinen oder Stirlingmotoren, verwendet werden.
Emissionsgrenzwerte und Vorschriften
Grundsätzlich gilt für alle Anlagen Art.6 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV): "Erfassen und Ableiten von Emissionen". Einzuhalten sind die Emissionsgrenzwerte der LRV für:
- Stationäre Verbrennungsmotoren
Anhang 2 Ziffer 82 (Ausnahme: Bei erdgasbetriebenen stationären Verbrennungsmotoren gilt im Massnahmenplangebiet des Kantons Zug ein NOx-Emissionsgrenzwert von 70 mg/m3) - Gasturbinen
Anhang 2 Ziffer 83.
Im Kanton Zug erfolgt bei diesen Anlagen im 2-Jahresturnus eine VDI-Emissionsmessung sowie im Rahmen der Wartung alle 2'000 Betriebsstunden eine vereinfachte Emissionsmessung mit dem Abgasmesscomputer.
Notstromgruppen
Diese Anlagen stehen nicht im Dauerbetrieb sondern dienen der Überbrückung zeitlich begrenzter Stromausfälle. Sie unterliegen deshalb einem anderen Kontrollturnus (Anhang 2 Ziffer 827) unter der Voraussetzung, dass diese stationären Motoren nicht länger als 50 Stunden pro Jahr in Betrieb sind (Nachweis über Betriebsstundenzähler). Für diese Anlagen gilt darüber hinaus die Vollzugsempfehlung des Cercl'Air.