Finanzierung der Abwasserbeseitigung
Neues kantonales Muster-Abwasserreglement für die Gemeinden
Gemäss kantonalem Gesetz über die Gewässer sind die Gemeinden verpflichtet ihre Abwasserentsorgung zu regeln und in einem Abwasserreglement zu erlassen. Zur Unterstützung der Gemeinden stellt der Kanton ein Muster-Abwasserreglement zur Verfügung. Das Reglement enthält die Rechte und Pflichten der Gemeinde und von Privaten. Es gibt in Übereinstimmung mit dem geltenden eidgenössischen und kantonalen Recht unter anderem Aufschluss über die Art der Ableitung der Abwässer, das Erstellen der Abwasseranlagen, das Bewilligungsverfahren, den Betrieb und Unterhalt sowie über die Finanzierung. Das Reglement wird vom Gemeinderat erarbeitet und dem Souverän zum Beschluss vorgelegt. Das in technischer, rechtlicher und ökonomischer Sicht veraltete Reglement aus dem Jahr 2001 wird durch ein neues zeitgemässes Muster-Abwasserreglement ersetzt. Es beinhaltet ein neues Gebührenmodell, das der heutigen Forderungen nach Verursachergerechtigkeit und dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip entspricht. Als zusätzliche Hilfsmittel werden ein gleichnamiger Erläuterungsbericht und eine Muster-Vollzugsverordnung zur Verfügung gestellt.
Abwasserabgabe des Bundes
Seit 2016 erhebt der Bund gemäss Revision der Gewässerschutzgesetzgebung eine Abwasserabgabe für die Finanzierung von Reinigungsstufen zur Spurenstoff-Elimination auf Abwasserreinigungsanlagen (ARA). Diese Abgabe wird bis 2040 jährlich erhoben und beträgt 9 Franken pro Jahr und Einwohner/-in, die an die ARA angeschlossen sind (vgl. auch 'Direkt-zu' Link: BAFU Finanzierung von Massnahmen). Zu bezahlen ist dieser Betrag von den jeweiligen Kläranlagen-Betreibern.
Die Abwasserabgabe des Bundes dient zur Mitfinanzierung von Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen auf Kläranlagen, die aufgrund der Änderung des Gewässerschutzgesetzes mit den Bestimmungen zur Finanzierung der Massnahmen bei ARA zur Elimination der Spurenstoffe (Mikroverunreinigungen) seit 2016 erhoben werden. Die ARA-Inhaber sind seitdem verpflichtet, die notwendigen Kosten in ihren Budgets vorzusehen und dem Amt für Umwelt jährlich bis zum 15. März die angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner Eang mit dem entsprechenden Formular zu melden (vgl. Mustervorlage unter 'Weiterführende Informationen').