Genereller Entwässerungsplan (GEP)
Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) ist die Grundlage für den Gewässerschutz auf regionaler und kommunaler Ebene. Er beleuchtet den Ist-Zustand und zeigt den Handlungsbedarf sowie die sich daraus ergebenden Massnahmen auf inkl. deren Kosten und Prioritäten in der Siedlungsentwässerung.
Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) verpflichtet die Gemeinden, eine generelle Entwässerungsplanung durchzuführen. Zweck des GEP ist die Sicherstellung eines koordinierten Ausbaus der öffentlichen Kanalisation und insbesondere deren Werterhaltung durch einen zweckmässigen Betrieb und Unterhalt oder eine Sanierung der Abwasseranlagen, die dem Gewässerschutz Rechnung tragen.
Bearbeitungsstand der Erst-GEP und GEP-Nachführung
Im Kanton Zug ist die Bearbeitung der kommunalen GEP weit fortgeschritten. Dementsprechend hat jede Gemeinde einen genehmigten Erst-GEP; alle Massnahmen sind weitgehend umgesetzt. Der Verbands-GEP des Gewässerschutzverbandes der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ) wurde auf dieser Basis erarbeitet und Ende 2007 genehmigt.
Die GEP sind zwischenzeitlich in die Jahre gekommen und nicht mehr auf dem neuesten Stand. Deshalb werden die GEP nun aktualisiert und auf der Basis des neuen VSA-Musterpflichtenheftes den neuen Erkenntnissen und Anforderungen im Gewässerschutz angepasst. Die bisher statische Planung verläuft neu rollend. Wo bisher über ein Gemeinde- oder Verbandsgebiet geplant wurde, geschieht dies neu über das gesamte ARA-Einzugsgebiet. Die Planung wird neu in zeitlich und inhaltlich unabhängigen Teilprojekten bearbeitet, mit einer periodisch durchgeführten Gesamtschau. Anstelle der Vorprojekte gibt es den Massnahmenplan.
GEP-Nachführung mit neuem Musterpflichtenheft
Für die Nachführung bzw. Ergänzung der GEP hat der GVRZ zusammen mit dem Amt für Umwelt (AFU) eine Gesamtleitung für das ganze Einzugsgebiet des Gewässerschutzverbandes bestimmt, in welcher das AFU darin vertreten ist. Die Gesamtleitung bezweckt im gesamten GVRZ-Einzugsgebiet einen effizienten und koordinierten Ablauf der Entwässerungsplanung. Die Gesamtleitung hat dabei für alle Verbandsgemeinden die minimalen Anforderungen an die Datenbewirtschaftung definiert (vgl. 'Direkt Zu'-Link) und das Pflichtenheft für die Teilprojekte in seinem Einzugsgebiet verfasst (vgl. Weiterführende Informationen). Das Pflichtenheft dient zur Information der Gemeinden und zur geeigneten Aufgabenteilung zwischen Verband und Gemeinden. Für die GEP-Bearbeitung hat die Gesamtleitung ein universelles Musterpflichtenheft (uPH) erarbeitet, das Einzugsgebiet spezifisch die Aufgaben und Leistungen für den beauftragten GEP-Ingenieur in den einzelnen Teilprojekten im Einzugsgebiet des GVRZ beschreibt. Schliesslich zeigt das Merkblatt 'Wegleitung GEP-Bearbeitung im Einzugsgebiet des GVRZ und der Zuger Gemeinden' den konkreten Ablauf der GEP-Nachführung und Teilprojekt-Bearbeitung sowie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Gewässerschutzfachstellen der Kantone bis zu deren Genehmigung auf.
Einfacher für die Gemeinden
Die GEP-Bearbeitung wird dadurch für die Gemeinden einfacher. Sie können sich auf ihre Kernaufgaben beschränken, wie z. B. die Erhaltung und Finanzierung von eigenen Anlagen oder die Beaufsichtigung von privaten Anlagen. Die komplexen Aufgaben wie Hydraulik, Langzeitsimulationen, Gefahrenvorsorge, Datenmanagement, Abwassereinleitungen in Gewässer etc. werden dabei im gesamten Einzugsgebiet von der Gesamtleitung bzw. vom GVRZ übernommen. Die Schnittstellen zwischen den Gemeinden können im Verbands-GEP des GVRZ bereinigt werden; der Datenaustausch zwischen den Gemeinden, dem GVRZ und zum Kanton wird ebenfalls vereinfacht. So entsteht eine Planung mit zuverlässig aufeinander abgestimmten Daten - durchgehend und gleichbleibend im gesamten Einzugsgebiet des GVRZ und die Gemeindegrenzen überschreitend koordiniert. Dies spielt nicht zuletzt bei der Kanalnetzbewirtschaftung des GVRZ eine wichtige Rolle.