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Gewässerverschmutzungen

Bei Schadenereignissen mit Gewässerverschmutzungen unterstützt der Schadendienst des AFU die Ereignisdienste, Schäden an der Umwelt und Gewässer zu beheben und wieder in Standt zu stellen.
Einsatzkräfte bei einer Gewässerverschmutzung
Bild Legende:

Als zuständige Gewässerschutzfachstelle betreibt das Amt für Umwelt zusammen mit dem Pikettdienst des Amtes für Wald und Wild einen gemeinsamen Schadendienst, der die ausrückenden Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr fachliche Unterstützung bei der Schadenbegrenzung und deren Behebung sowie der Beweissicherung bei Gewässerverschmutzungen bietet. Das Aufgebot erfolgt durch die Kantonspolizei. Der Schadendienst unterstützt dabei die Einsatzkräfte bei folgenden Aufgaben:

  • Beurteilung der Gewässer- bzw. Umweltverschmutzung
  • Schadenbegrenzung und -behebung
  • Suche nach der Ursache, bzw. dem Verursacher
  • Entsorgung von verunreinigtem Material
  • Probenahme (Wasser, Erdmaterial)

Alarmierung
Bei Gewässerverschmutzungen (z.B. Öl, Schaum, Trübungen, tote Fische) ist unmittelbarer Handlungsbedarf angezeigt. Rufen Sie die Polizei oder Feuerwehr an. Diese rücken zusammen mit dem Schadendienst aus, beurteilen die Situation und leiten die notwendigen Massnahmen ein.

Rufen Sie sofort bei der Polizei (117) oder Feuerwehr (118) an, Meldungen am Folgetag oder später sind oft nutzlos!

Wenn Sie eine Gewässer- oder Umweltverschmutzung feststellen, melden Sie diese sofort der Kantonspolizei, Telefon 117, oder falls ein sofortiger Handlungsbedarf zur Verhinderung der Schadenausbreitung (z. B. Öl auf dem Gewässer) angezeigt ist, der Feuerwehr, Telefon 118.

Nennen Sie Ihren Namen sowie Ihre Telefonnummer für Rückfragen und informieren Sie über Ort, Art und Ausmass des Geschehens.

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