Gewässerverschmutzungen
Als zuständige Gewässerschutzfachstelle betreibt das Amt für Umwelt zusammen mit dem Pikettdienst des Amtes für Wald und Wild einen gemeinsamen Schadendienst, der die ausrückenden Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr fachliche Unterstützung bei der Schadenbegrenzung und deren Behebung sowie der Beweissicherung bei Gewässerverschmutzungen bietet. Das Aufgebot erfolgt durch die Kantonspolizei. Der Schadendienst unterstützt dabei die Einsatzkräfte bei folgenden Aufgaben:
- Beurteilung der Gewässer- bzw. Umweltverschmutzung
- Schadenbegrenzung und -behebung
- Suche nach der Ursache, bzw. dem Verursacher
- Entsorgung von verunreinigtem Material
- Probenahme (Wasser, Erdmaterial)
Alarmierung
Bei Gewässerverschmutzungen (z.B. Öl, Schaum, Trübungen, tote Fische) ist unmittelbarer Handlungsbedarf angezeigt. Rufen Sie die Polizei oder Feuerwehr an. Diese rücken zusammen mit dem Schadendienst aus, beurteilen die Situation und leiten die notwendigen Massnahmen ein.
Rufen Sie sofort bei der Polizei (117) oder Feuerwehr (118) an, Meldungen am Folgetag oder später sind oft nutzlos!
Wenn Sie eine Gewässer- oder Umweltverschmutzung feststellen, melden Sie diese sofort der Kantonspolizei, Telefon 117, oder falls ein sofortiger Handlungsbedarf zur Verhinderung der Schadenausbreitung (z. B. Öl auf dem Gewässer) angezeigt ist, der Feuerwehr, Telefon 118.
Nennen Sie Ihren Namen sowie Ihre Telefonnummer für Rückfragen und informieren Sie über Ort, Art und Ausmass des Geschehens.
Weiterführende Informationen
Ablaufschema Alarmierung Schadendienst AFU / AFW
Statistik Schadenereignisse 2021
Autowaschen auf dem Vorplatz - das kann problematisch werden (Umwelt Zug 2015)
Misch- und Trennsystem für Abwasser und deren Problematik
Merkblatt Schadenereignisse - der richtige Umgang mit Überresten aus Schadenereignissen (AFU/GVZG)