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Hoch­stam­mobst­bäu­me

Be­deu­tung der Hochstamm-​Obstgärten für die Kul­tur­land­schaft / För­de­rung und Ab­gel­tung von Hochstamm-​Obstgärten / Pflan­zen und Pfle­ge / Hochstamm-​Obstgärten im Kan­ton Zug; Stu­die zur För­de­rung von De­zem­ber 2001
Bild Le­gen­de:

Hochstamm-​Obstgärten haben eine gros­se Be­deu­tung für die Kul­tur­land­schaft. Sie tra­gen viel zur At­trak­ti­vi­tät der Land­schaft und damit auch zur Qua­li­tät des Kan­tons Zug als Le­bens­raum für die Be­völ­ke­rung bei.
Mit ihrem Struk­tur­reich­tum für die Fauna leis­ten sie einen wich­ti­gen Bei­trag für den Na­tur­schutz. Zudem stellt die Obst­sor­ten­viel­falt eine wich­ti­ge ge­ne­ti­sche Res­sour­ce dar.

För­de­rung / Ab­gel­tung von Hochstamm-​Obstgärten:
Um dem Rück­gang von Hoch­stam­mobst­bäu­men ent­ge­gen­zu­wir­ken, er­ar­bei­te­te der Kan­ton Zug ein För­de­rungs­kon­zept.  Ein Teil davon stellt die ge­ziel­te fi­nan­zi­el­le För­de­rung zu­sätz­lich zu den Bei­trä­gen aus der Land­wirt­schaft dar. Um diese zu­sätz­li­chen Bei­trä­ge zu er­hal­ten, ist ein Ver­trag mit dem Amt für Raum und Ver­kehr ab­zu­schlies­sen. Die Grund­vor­aus­set­zun­gen dafür sind in den kantonalen Abgeltungsrichtlinien zu fin­den.

Pflan­zen und Pfle­gen:
In­fo­blät­ter über die Pfle­ge von Obst­bäu­men kön­nen bei der Landwirtschaftlichen Beratungszentrale Lindau oder beim Strickhof, Kanton Zürich, be­zo­gen wer­den.

Weitere Informationen

hid­den place­hol­der

be­ho­er­den

Kon­takt

Stefan Rey

Fusszeile

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