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Landschaft

Inhalte aus dem Fachbereich Landschaft
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Die einmalige und charakteristische Landschaft des Kantons Zug soll erhalten und gefördert werden.

Bauten und Anlagen sollen sich in ihre Umgebung einpassen. Ein besonderes Augenmerk und erhöhte Anforderungen gelten dabei in Gebieten der Moorlandschaften, der BLN-Objekte und der Seeuferschutzzonen.

Für Erholungsschwerpunkte mit entsprechend grossem Besucherandrang unterschiedlicher Nutzer wurden das Entwicklungsleitbild Zuger-/Walchwiler-/Rossberg und das Entwicklungsleitbild Maschwanderallmend erarbeitet.

Im Siedlungsraum ist die gestalterische und ökologische Qualität der Freiräume bei Bebauungsplänen sicherzustellen.

Die Schaffung und Pflege von charakteristischen Kleinstrukturen wie z.B. Einzelbäume und Hecken werden im Rahmen der kantonalen Abgeltungsrichtlinien ergänzend mit Beiträgen gefördert.

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