Abgeltungsrichtlinien
Einheitliche Handhabung der Abgeltung von Aufwand und Ertragseinbussen bei Bewirtschaftung und Pflege in Naturschutzgebieten und bei ökologischen Ausgleichsmassnahmen
            
          
            
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        Die Abgeltungsrichtlinien regeln die finanziellen Leistungen des Kantons bei Massnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes, des ökologischen Ausgleichs sowie der Biodiversitätsförderung. Sie stützen sich auf das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz vom 1. Juli 1993 und gelten auch für die Massnahmen der Gemeinden.