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Anmeldung eines Erbganges im Grundbuch

Zusammenfassung

Formular für die Anmeldung eines Erbganges im Grundbuch

Generelle Information

Damit nach dem Versterben einer Grundeigentümerin/eines Grundeigentümers am entsprechenden Grundstück Rechte begründet, übertragen oder gelöscht werden können, muss im Grundbuch zuerst nachgeführt werden, bei wem nun das Verfügungsrecht über das Grundstück liegt. Dies erfolgt mit der Eintragung des Erbganges im Grundbuch.

Behördengang

  1. Bestimmungen lesen
  2. Formular ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und mit den erforderlichen Beilagen einreichen
  3. Erhalt Eintragungsbestätigung mit Rechnung per Post
  4. Rechnung bezahlen

Ergebnis

Im Grundbuch sind diejenigen Personen als Eigentümer eines Grundstückes eingetragen, bei welchen das Verfügungsrecht über das Grundstück liegt.

Kosten

Die Gebühren sind in § 13 ff. des Grundbuchgebührentarifs festgelegt. Sie bemessen sich nach dem effektiven Zeitaufwand und betragen erfahrungsgemäss mindestens Fr. 270.00.

Weiterführende Informationen und Dokumente

Anmeldung Namensänderung

Adresse

Amt für Grundbuch und Geoinformation
Aabachstrasse 5
6300 Zug
Tel. +41 41 728 56 00

Weitere Informationen

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