Anmeldung eines Erbganges im Grundbuch
Zusammenfassung
Formular für die Anmeldung eines Erbganges im Grundbuch
Generelle Information
Damit nach dem Versterben einer Grundeigentümerin/eines Grundeigentümers am entsprechenden Grundstück Rechte begründet, übertragen oder gelöscht werden können, muss im Grundbuch zuerst nachgeführt werden, bei wem nun das Verfügungsrecht über das Grundstück liegt. Dies erfolgt mit der Eintragung des Erbganges im Grundbuch.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und mit den erforderlichen Beilagen einreichen
- Erhalt Eintragungsbestätigung mit Rechnung per Post
- Rechnung bezahlen
Formular
Ergebnis
Im Grundbuch sind diejenigen Personen als Eigentümer eines Grundstückes eingetragen, bei welchen das Verfügungsrecht über das Grundstück liegt.
Kosten
Die Gebühren sind in § 13 ff. des Grundbuchgebührentarifs festgelegt. Sie bemessen sich nach dem effektiven Zeitaufwand und betragen erfahrungsgemäss mindestens Fr. 270.00.
Rechtliche Grundlagen
Grundbuchgebührentarif vom 27. Dezember 2007 (BGS 215.35)
Grundbuchverordnung vom 23. September 2011 (SR 211.432.1)
Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210)
Weiterführende Informationen und Dokumente
Adresse
Amt für Grundbuch und Geoinformation
Aabachstrasse 5
6300 Zug
Tel. +41 41 728 56 00
info.agg@zg.ch