5. Finanzierung
Für Menschen mit einer Beeinträchtigung oder einem besonderen Bedarf, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zug haben, übernimmt der Kanton die Kosten, die nicht anderweitig gedeckt sind. Dies für folgende Angebote:
• Wohnen
• Tagesstruktur mit Lohn (Arbeit)
• Ausbildung
• Tagesstruktur ohne Lohn (Beschäftigung)
• Sonderschulung
Die meisten Angebote im Kanton Zug werden über Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und den sozialen Einrichtungen finanziert.
Beiträge, die nicht durch eine Leistungsvereinbarung gedeckt sind, werden über eine individuelle Kostenübernahmegarantie (KÜG) finanziert.
Das gilt vor allem Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zug haben, aber Leistungen einer sozialen Einrichtungen in einem anderen Kanton beziehen.
Ein Gesuch um eine individuelle Kostenübernahmegarantie muss die aufnehmende Einrichtung vor dem Eintritt einreichen.
Für den Aufenthalt in einer sozialen Einrichtung muss jede Person selber einen Teil der Kosten tragen. Wie viel diese Eigenleistung beträgt, ist in einem Reglement festgehalten.
Für Kinder und Jugendliche leisten die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten einen Versorgerbeitrag.
IV-Rentnerinnen und -Rentner können Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht für die Eigenleistung.