Soziale Einrichtungen

Die Abteilung Soziale Einrichtungen ist verantwortlich für die Aufsicht, Steuerung und Finanzierung von Angeboten und Dienstleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung. Dazu arbeitet sie mit privaten Institutionen und Organisationen sowie anderen kantonalen und gemeindlichen Behörden zusammen.
Die Abteilung Soziale Einrichtungen bewilligt und beaufsichtigt auch Kinder- und Jugendheime, Familienplatzierungsorganisationen, sowie Internate im Kanton Zug.
Ziel
Menschen mit Behinderung aus dem Kanton Zug sollen ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich führen können. Dazu braucht es bedarfsorientierte und qualitativ gute Betreuung, Unterstützung und Förderung.
Aufgaben
- Angebote im Kanton Zug planen und steuern
- Angebote bewilligen und beaufsichtigen
- Soziale Einrichtungen anerkennen
- Kostenübernahmegarantien (KÜG) für individuelle Finanzierung prüfen und gewähren
- Verbindungsstelle der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen
- Dienstleistungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern und koordinieren.