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2. Projekt InBeZug

InBeZug

Regierungsrat heisst neues Gesetz gut

Person hält Schild mit Spruch "Da-Zug-ehören"
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Menschen mit Behinderung sollen in der Mitte der Zuger Gesellschaft leben können.

Der Zuger Regierungsrat hat das neue Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf gutgeheissen. Damit kommt der Kanton Zug den Zielen des Projekts InBeZug einen entscheidenden Schritt näher. 

Zugerinnen und Zuger mit Behinderung sollen möglichst selbstbestimmt leben können. Der Regierungsrat hat deshalb die im Projekt InBeZug erarbeitete Gesetzesrevision verabschiedet. Das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) ermöglicht ambulante Leistungen und bringt im stationären Bereich eine zeitgemässe Finanzierung. Die Menschen mit Behinderung profitieren von mehr Lebensqualität. Das Gesetz war bis Januar 2022 in der öffentlichen Vernehmlassung und stiess auf ein positives Echo. Bald wird das Kantonsparlament über die Vorlage entscheiden.

Das neue Gesetz löst das Gesetz über die sozialen Einrichtungen (SEG) ab. Neu stehen die Menschen statt der Institutionen im Zentrum. Das neue LBBG ermöglicht Menschen mit Behinderung vermehrt die Wahl zwischen ambulanter und stationärer Betreuung. Regierungsrat Andreas Hostettler dazu: «Die Gesetzesrevision bringt mehr Chancengerechtigkeit für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung. Sie sollen mit der nötigen Unterstützung in der Mitte der Gesellschaft leben können.» Neben ambulanten Fachleistungen sollen auch Assistenzleistungen durch Privatpersonen entschädigt werden können. Bevor eine Person mit Behinderung Leistungen beanspruchen kann, wird gemeinsam mit der Person abgeklärt, was sie individuell braucht. Hierfür ist künftig eine unabhängige Bedarfsabklärungsstelle zuständig.

Gleichzeitig mit der Stärkung des ambulanten Bereichs wird die Finanzierung der stationären Wohnangebote und Tagesstrukturen zeitgemässer gestaltet. Der Kanton Zug führt mit IBB («individueller Betreuungsbedarf») ein bedarfsorientiertes Abgeltungsmodell ein. Zudem stärkt das neue Gesetz die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Kanton Zug generell: Mit einem Aktionsplan des Regierungsrats zur Behindertengleichstellung und mit einer dafür zuständigen Ansprechstelle in der Verwaltung.

Medienmitteilung

Erläuterungen in leichter Sprache

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

Zeitgemässe Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung

InBeZug
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Das Kantonale Sozialamt realisiert im Auftrag der Regierung das Projekt InBeZug. Nach den Projektarbeiten hat Ende 2019 die Revision des Gesetzes über soziale Einrichtungen begonnen. Ziel ist die Verbesserung des Unterstützungssystems für Menschen mit Behinderung im Kanton Zug. Ihre Selbständigkeit, Teilhabe und Eigenverantwortung sollen gestärkt werden. Daneben sollen die Kantonsfinanzen gezielter und wirkungsvoller eingesetzt werden können.

Das Projekt schafft die Grundlagen dafür, damit das momentane System der pauschalen Einrichtungsfinanzierung langfristig individueller und bedarfsabhängiger ausgestaltet werden kann. Genau dafür steht der Name InBeZug: «Individuelle und bedarfsabhängige Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung». Das Projektteam analysiert insbesondere das Potenzial von subjektorientierten Finanzierungsformen.

Personen statt Pauschalen: Die Unterstützungsleistungen seitens des Kantons sollen künftig am Bedarf der einzelnen Menschen mit Behinderung orientiert sein.

Wohnen, wo man sich daheim fühlt: Im Projekt entstehen Lösungen, damit sich künftig möglichst alle Menschen mit Behinderung zwischen dem Wohnen zu Hause oder in einer Einrichtung entscheiden können.

Behindertenrechte stärken: Mit dem Projekt macht der Kanton Zug einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.

InBeZug bezieht mit ein: Menschen mit Behinderung, Einrichtungen und Organisationen des Behindertenbereichs sind eingeladen, am Projekt mitzuwirken. Auf dieser Website werden wir laufend Neuigkeiten veröffentlichen. Über Rückmeldungen oder Anregungen zum Projekt freuen wir uns.

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Weitere Informationen

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Aktuelles

ZUP-Impulsveranstaltungen für Fachpersonen

Medienecho LBBG (Apr. 22)

Vernehmlassung LBBG beendet (Jan. 22)

Nutzende schätzen ambulante Angebote (Jan. 22)

Regierung heisst neues Gesetz gut (Sep. 2021)

Neues Gesetz bald in Regierungsrat (Juli 2021)

Regierung gibt Startschuss für Gesetzesrevision (Dez. 2019)

Fachzeitschrift Curaviva über InBeZug (Nov. 2019)

Kontakt

Silvan Stricker


Projektleiter Soziale Einrichtungen
Geschäft: +41 41 728 34 92
E-Mail: silvan.stricker@zg.ch

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