Aktuelles
ZUP-Impulsveranstaltungen
Für heutige und künftige Anwenderinnen und Anwender des Zuger Unterstützungsplans ZUP werden im 2022 und 2023 Impulsveranstaltungen angeboten. Im 2023 sind folgende Daten geplant:
Mi, 3. Mai 2023 und Mi, 30. August 2023
Die Ziele der Veranstaltungen sind:
- Einblicke in den ZUP gewinnen
- Rolle des ZUP im Rahmen der Revision des LBBG verstehen
- Fragen aus dem Alltag zur ZUP-Anwendung klären
- Den Austausch zwischen ZUP-Anwendenden verschiedener Organisationen fördern
- Eine möglichst hohe Qualität bei der Anwendung erreichen
- Verbesserungspotentiale für die Zukunft erkennen und Wünsche aufnehmen
Durch den Anlass führen Dr. René Stalder und Dr. Lilian von der Firma sensiQol. Als Experten/innen im Bereich Bedarfsabklärung und ZUP/IHP werden Sie fachliche Inputs geben. Im Zentrum soll aber auch der Austausch mit den Fachleuten aus der Praxis stehen.
Medienecho zum neuen LBBG

Das neue LBBG war am 23. April 2022 Thema eines Artikels in der Zuger Zeitung.
Vernehmlassung abgeschlossen
Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz LBBG ist am 21. Januar 2022 zu Ende gegangen. Es gingen zahlreiche Antworten ein. Wir danken allen Teilnehmenden für Ihre konstruktiven Beiträge. Diese werden nun ausgewertet.
Ambulante Leistungen kommen gut an
In einer Befragung wollte das Kantonale Sozialamt von den Nutzenden der ambulanten Modellprojekte von InBeZug wissen, was sie von den neuen Betreuungsformen halten. Dabei zeigte sich: Die Zufriedenheit ist sehr gross. Somit ist der Kanton Zug aus Sicht der Nutzenden mit der Stärkung der ambulanten Angebote durch die Gesetzesrevision LBBG auf dem richtigen Weg. Einige exemplarische Aussagen von Nutzenden ambulanter Angebote:
- «Für mich ist es wichtig, meine eigenen vier Wände zu haben, sodass ich es mein Daheim nennen kann.»
- «Als ich die Wohnung bekommen habe, konnte ich es kaum glauben. Ich habe geweint vor Freude. Es ist das Beste, was mir passieren konnte.»
- «Ich bin in meiner eigenen Wohnung selbständig und kann tun, was ich will.»
- «Ein Wohnheim ist schön und gut, wenn man es braucht. Aber man hat einfach nicht die Freiheit, die man in einer eigenen Wohnung hat.»
- «Ich kann so leben, wie ich will. Das ist ein grosser Vorteil. Ich bin niemandem Rechenschaft schuldig. Ich bin jetzt recht entspannt, vieles hat sich zum Positiven entwickelt.»
- «Das ambulante Wohnen ist ein Zwischenschritt zurück in die Normalität.»
- «In meiner eigenen Wohnung habe ich meinen Frieden, niemand nervt nach Feierabend.»
- «Im Wohnheim fühlte ich mich bevormundet, in meiner eigenen Wohnung bin ich frei.»
- «Ich rate anderen, den Schritt in das selbständige Wohnen ebenfalls zu wagen. Ich mache auch bei Kollegen Werbung dafür.»
- «Das Projekt Wohnen Ambulant ist grossartig. Ich möchte denjenigen, die das Projekt ins Leben gerufen haben, meine Dankbarkeit aussprechen.»
Regierungsrat heisst neues Gesetz gut
In seiner Sitzung vom 21. September 2021 hat der Zuger Regierungsrat den Gesetzesentwurf für das neue Gesetz LBBG (Totalrevision SEG) gutgeheissen. Mehr dazu in der Medienmitteilung.
Neues Gesetz bald in Regierungsrat
Das neue Zuger Gesetz im Behindertenbereich nimmt Formen an. Aus dem Gesetz über die Sozialen Einrichtungen (SEG) soll das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf werden (LBBG). Der Gesetzesentwurf dürfte im Herbst 2021 vom Zuger Regierungsrat behandelt werden. In den Gesetzesentwurf sind die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Projekt InBeZug eingeflossen. Einen wichtige Rolle hat dabei die Begleitgruppe InBeZug gespielt. Sie wird auch im Gesetzesprojekt die Sicht der Praxis einbringen.
Gesetzesrevision kommt
Das Projekt InBeZug kann erfolgreich abgeschlossen werden: Der Regierungsrat des Kantons Zug hat den Schlussbericht verabschiedet und grünes Licht für die Revision des Gesetzes über die sozialen Einrichtungen (SEG) erteilt.
Mit der beabsichtigten Revision soll das Zuger Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung zukunftstauglich ausgestaltet werden. Im Zentrum stehen ambulante Angebote und eine personenzentrierte Bedarfsabklärung. Näheres steht in der Medienmitteilung.
Nach dem Projekt ist vor dem Projekt: Aus InBeZug wird nun ein Gesetzgebungsprojekt, weshalb auch die Internetseite weitergeführt wird.
Fachzeitschrift Curaviva thematisiert Zuger Pläne

In ihrer November-Ausgabe berichtete die Fachzeitschrift Curaviva ausführlich über die Pläne des Kantons Zug. Dass der nationale Verband der Heime und Institutionen auf InBeZug aufmerksam wurde, ist kein Zufall. Das Zuger Projekt steht im Austausch mit verschiedenen nationalen Akteuren - mit durchwegs positivem Echo.
Berichte in den Zuger Medien

Anlässlich der Thementagung haben alle Zuger Zeitungen über die Anliegen von InBeZug berichtet. Die Pläne des Kantons Zug in der Behindertenpolitik kommen gut an, die Berichterstattung war durchwegs positiv. Die Zuger Zeitung schrieb "Menschen mit Behinderung sollen selbstbestimmt leben", die Zuger Presse titelte "In der Mitte der Gesellschaft" und die Zuger Woche widmete InBeZug gar den Aufhänger auf der Titelseite.
Thementagung InBeZug September 2019

Zusammen mit dem Verein «Mensch zuerst» führte das Projekt «InBeZug» am 19. September 2019 eine Zuger Fachtagung zur Zukunft der Behindertenunterstützung durch. Menschen mit und ohne Behinderung gestalteten den Anlass gemeinsam. Der Tenor: Für die Zukunft sind neue Unterstützungsformen und Modelle gefragt.
«Was wäre, wenn plötzlich der Mensch mit Behinderung der Chef wäre?», will Christoph Linggi wissen. Er arbeitet beim Verein «Mensch zuerst» und stellt diese Frage ganz bewusst. Linggi kennt den Alltag in Wohnheimen und Werkstätten aus ganz persönlicher Erfahrung. An der Tagung zum Thema «Personenzentrierung» vom 19. September 2019 diskutierten Zuger Fachleute aus dem Behindertenbereich über die Behindertenunterstützung der Zukunft. Der Verein «Mensch zuerst» gestaltete den Anlass zusammen mit den Verantwortlichen des Projekts «InBeZug» des kantonalen Sozialamts. Im Verein sind Menschen mit und ohne Behinderung engagiert. «Menschen mit Behinderung sind die Experten, was ihr eigenes Leben angeht», sagte Referent Gunter Tschofen. Ihre Stärken und Fähigkeiten seien entscheidend, nicht die Schwächen.
Neue Modelle und Formen der Finanzierung für die Zukunft
Die Teilnehmenden waren unisono der Meinung, dass sich das Zuger Unterstützungssystem wandeln muss. Denn Menschen mit Behinderung wünschen sich heute mehr denn je ein «normales» Leben in der Mitte der Gesellschaft. Die Angebote der Zukunft müssen darum die Selbstbestimmung und Autonomie der Betroffenen stärken, wobei ambulante Unterstützungsformen immer wichtiger werden. Die Fachleute betonten aber auch, dass die Gesellschaft weiter sensibilisiert werden müsse, um offen auf Menschen mit Behinderung zuzugehen.
Die Veranstaltung läutete gewissermassen den Endspurt des Projekts «InBeZug» ein: Ende 2019 geht bereits der Projektbericht an die Regierung. Danach soll die Umsetzung in Form einer Gesetzesrevision folgen. Neben der Veränderung der Rahmenbedingungen ist aber auch die Haltung aller Beteiligten zentral - dies machte die Tagung deutlich.
Praxistest Bedarfsabklärung abgeschlossen
In Zukunft soll der Unterstützungsbedarf der Menschen mit Behinderung eine zentrale Rolle spielen. Insbesondere für ambulante Dienstleistungen ist eine Bedarfsabklärung unabdingbar. Hierzu existieren verschiedene Instrumente. Das Projekt InBeZug hat eine gründliche Evaluation möglicher Instrumente vorgenommen und schliesslich gemeinsam mit der Begleitgruppe das Instrument IHP ausgewählt.
In den vergangenen Monaten hat die Firma Sensiqol das Instrument sowie das Abklärungsverfahren einem ausführlichen Praxistest im Kanton Zug unterzogen. Fazit: Das Instrument taugt für den praktischen Einsatz und erhält von den Anwendenden gute Noten. Sensiqol hat nun aufgrund von Rückmeldungen und Workshops mit Anwendenden und Nutzenden eine verbesserte Zuger Version des Instruments vorgestellt. Unter dem Namen "Unterstützungsplan des Kantons Zug" ist dieses Instrument mittlerweile in den Modellprojekten im Einsatz.
Gemäss Vorschlag des Projekts InBeZug für ein zeitgemässes Unterstützungssystem soll künftig eine Bedarfsabklärungsstelle mit diesem auf den Kanton Zug optimierten Instrument arbeiten. Ziel der Bedarfsabklärung ist es, das die Zugerinnen und Zuger mit Behinderung künftig möglichst individuell passende Angebote in Anspruch nehmen können.
"Vorbildliche Pionierarbeit"

Unter dem Titel "Vorbildliche Pionierarbeit" scheibt die Zuger Zeitung am 23. März 2019 über die Bedarfsanalyse und Angebotsplanung des Kantonalen Sozialamts. Als erster Kanton hat Zug in seiner periodischen Bedarfsanalyse und Angebotsplanung die Direktbetroffenen selber in einer breit angelegten Befragung zu Wort kommen lassen. Insgesamt 251 Personen mit Behinderung haben sich an der Befragung beteiligt, die durch die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit schriftlich und mündlich durchgeführt wurde. Fazit: Für die Zukunft wünschen sich die Zugerinnen und Zuger mit Behinderung vermehrt selbstständige Wohnformen - diese Aussage zeigte sich überaus deutlich. Dem trägt das Projekt InBeZug Rechnung, wie im Artikel ebenfalls erwähnt wird.
InBeZug präsentiert sich anderen Kantonen
Am 21. März 2019 erhielt InBeZug die Möglichkeit, das Zuger Projekt in Freiburg den für Behindertenfragen zuständigen Vertreterinnen und Vertretern aller Kanton vorzustellen. Mit dabei waren Andreas Maier und Dominika Böhi von der zuwebe, welche die Sicht der Praxis einbrachten. Das Interesse am Zuger Vorgehen und den angestrebten Lösungen war sehr gross und das Echo durchwegs positiv. An der Plenartagung der Fachverantwortlichen der Sozialdirektorenkonferenz zeigte sich, das InBeZug mit seinen Vorhaben schweizweit in bester Gesellschaft ist. Zahlreiche Kantone sind momentan daran, ähnliche Projekte zu umzusetzen oder zu planen.
Regierungsrat heisst InBeZug-Vorschläge gut
Im Rahmen des dritten Projektreportings von Anfang März hat die Zuger Regierung die Vorschläge von InBeZug im Grundsatz gutgeheissen.
Info des Regierungsrates im Originalwortlaut:
Regierungsrat will mehr Flexibilität im Behindertenbereich
Der Regierungsrat heisst die konkreten Vorschläge des Projekts «InBeZug» im Grundsatz gut. Damit sollen Zugerinnen und Zuger mit Behinderung künftig alternativ zu stationären Angeboten auch ambulante Unterstützung erhalten können. Entsprechende Modellprojekte bewähren sich. Künftig soll eine Bedarfsabklärungsstelle eine adäquate Versorgung sowie Selbstbestimmung und Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung sicherstellen. Dazu sollen die nötigen Angebote bedarfsorientierter abgegolten werden. Der Regierungsrat wurde von der Direktion des Innern mit dem dritten Reporting über die Projektfortschritte informiert, der Schlussbericht des Projekts folgt Ende 2019. Danach werden die nötigen Änderungen am Gesetz über die sozialen Einrichtungen (SEG) aufgrund der Entscheide des Regierungsrates ausgearbeitet.
InBeZug bei Branchenkonferenz in Bern
Am 27. Februar war das Kantonale Sozialamt Zug mit InBeZug an der INSOS-Konferenz in Bern zu Gast. Vor Branchenvertretenden aus der ganzen Schweiz präsentierten Sozialamtsleiterin Jris Bischof und Projektleiter Silvan Stricker den Zuger Weg zu einem zeitgemässen Unterstützungssystem. Der nationale Verband der Behinderteninstitutionen hatte InBeZug als Beispiel eines kantonalen Zukunftsprojekts eingeladen. Mit dabei war auch Antonio Gallego als Vertreter des Zentralschweizer Verbands und Leiter der Zuwebe. Er berichtete aus der Sicht einer Zuger Institution. Beide Seiten betonten das Zuger Erfolgsmodell einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Kanton und Leistungserbringenden bei der strategischen Weiterentwicklung des Unterstützungssystems.
Modellprojekte in Radio und Presse

Der Kanton Zug ermöglicht Menschen mit Behinderung im Rahmen von Modellprojekten selbstbestimmte Lebensformen mit ambulanter Begleitung. Die Weiterentwicklung entsprechender Angebote hat der Regierungsrat unlängst zum Legislaturziel erklärt (siehe unten). Das Projekt InBeZug erarbeitet anhand dieser neuen Leuchtturm-Angebote Erkenntnisse über zukünftige Unterstützungsformen. Davon profitiert etwa ein 29-jähriger Mann, der aus der Zuwebe ausgezogen ist und heute von der Institution ambulant begleitet wird. Oder aber drei junge Männer, die auf einem Bauernhof wohnen und arbeiten. Radio SRF 1 und die Zuger Zeitung haben die Geschichten aufgegriffen. Sie zeigen eindrücklich auf, wie sich individuell passende Lösungen auf die Lebensqualität auswirken.
InBeZug ist Legislaturziel
Am 19. September 2018 hat der Zuger Regierungsrat seine neue Strategie präsentiert. Mit Legislaturzielen in verschiedensten Bereichen will der Regierungsrat den Kanton als wertvollen Wohn- und Lebensraum sowie als attraktiven Wirtschaftsstandort erhalten und stärken. Zu den Legislaturzielen gehört auch die Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten durch das Projekt InBeZug. Entsprechende Modellprojekte sollen Innovation ermöglichen und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Mit dem Legislaturziel «Weiterentwicklung von InBeZug für bedarfsgerechte und wirkungsvolle Leistungen für behinderte Menschen» unterstreicht die Zuger Regierung die Bedeutung der im Projekt eingeschlagenen Richtung. Die Projektleitung freut sich über diesen Entscheid und wird entsprechende zukunftsträchtige Lösungen gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern mit Elan vorantreiben.
Regierung heisst Stossrichtung gut
Das Projekt InBeZug hat dem Gesamtregierungsrat per Ende August 2018 plangemäss das zweite Projektreporting eingereicht. Der Rat hat von den Projektergebnissen Kenntnis genommen und die eingeschlagene Stossrichtung gutgeheissen. Damit ist die nächste Projektphase eröffnet: In Modellprojekten werden nun neue Unterstützungsformen erprobt - sei es die Betreuung in der eigenen Wohnung oder die Begleitung auf dem Bauernhof.
In einer Medienmitteilung werden die Zwischenergebnisse des Projekts zusammengefasst. Die konkreten Massnahmen wurden basierend auf den Erfahrungen anderer Kantone und Länder sowie nach einer breiten Konsultation von Expertinnen und Experten sowie betroffenen Zugerinnen und Zugern ausgearbeitet. Sie ermöglichen dem Kanton Zug die Weiterentwicklung des Unterstützungssystems an die Erfordernisse der heutigen Zeit. Zentrales Element ist eine neutrale Bedarfsabklärung.
"Eine Herzensangelegenheit"

«Gleiche Rechte - zu viel verlangt?» Diese Frage stellten sich am 13. Juni 2018 im Burgbachsaal Zug Menschen mit und ohne Behinderung. Das Kantonale Sozialamt der Direktion des Innern lud zu einem in vielerlei Hinsicht aussergewöhnlichen Anlass. Für einmal wurde nicht über, sondern mit Behinderten geredet. Wie erleben sie den Alltag? Welche Herausforderungen gibt es zu meistern? Welche Ideen und Vorstellungen haben Betroffene und Fachleute punkto Arbeitsintegration und Wohnformen? Und wie sieht es mit neuen Finanzierungsmodellen aus? Moderator Nik Hartmann interviewte seine Gäste zu deren ganz konkreten Lebenslage und wollte von Frau Landammann Weichelt wissen, wie es im Kanton Zug um die Rechte von Behinderten steht. Dabei wurde viel gestaunt, aber auch gelacht. Der zweistündige und bestens besuchte Anlass wurde von einer Schriftdolmetscherin live auf eine Leinwand getextet, so dass die Diskussion auch für Hörbehinderte verständlich war.
Der Kanton Zug will in der Behindertenunterstützung bekanntlich neue Wege gehen. Nach einem Grundsatzentscheid der Regierung führt die Direktion des Innern seit Anfang 2017 das Projekt «InBeZug - individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung» durch. Die Ziele: mehr Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe von Betroffenen sowie ein wirkungsvoller Einsatz der Kantonsfinanzen. Dem Regierungsrat wird nach Abschluss der dreijährigen Projektzeit Ende 2019 ein Bericht vorgelegt, der aufzeigt, welches Finanzierungssystem künftig zur Anwendung kommen soll. Die Politik entscheidet schliesslich, wie es weitergeht.
Ein kantonales Projektteam prüft insbesondere Verbesserungsmöglichkeiten durch subjektorientierte Finanzierungsformen. Angestrebt wird eine Unterstützung nach Mass: Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung sollen so viel an Unterstützung erhalten, wie sie individuell brauchen. Das Projekt zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderung künftig ihre Lebensform möglichst selber wählen können. Damit trägt der Kanton Zug den veränderten Bedürfnissen der heutigen Zeit Rechnung. Ausserdem macht er einen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat.
Das Ziel des Projekts ist ein flexibleres System, das den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Deren Ressourcen sollen dabei eine wichtige Rolle spielen − sei es beim Wohnen oder Arbeiten. Nebst stationären Unterbringungen, Tagesstrukturen und Werkstätten sollen vermehrt auch ambulante Unterstützungsformen beim Wohnen und Arbeiten möglich werden. «Die Zeiten haben sich gewandelt: Wir dürfen Menschen mit Behinderung nicht mehr als arme Geschöpfe betrachten, die man betreuen und versorgen muss. Die Politik muss sie in die Diskussionen einbeziehen und ernst nehmen. Sie sind die Spezialisten!», so Frau Landammann Weichelt. Die Vorsteherin der Direktion des Innern betonte, dass ihr die Behindertenrechte eine Herzensangelegenheit seien.
Unsichtbar - Ausstellung auf dem Bundesplatz

Die Vereinigung Insieme Cerebral Zug bringt im Rahmen der Thementage Behindertenrechte die Ausstellung «Unsichtbar - Irritation in Schwarz» auf den Zuger Bundesplatz (vor Coop City).
Die Ausstellung ist vom 31. Mai bis zum 13. Juni 2018 zu sehen. 13 Silhouetten zeigen Persönlichkeiten, die ihr Leben mit unsichtbaren und/oder sichtbaren Behinderungen gestalten. Danach reisen die Silhouetten weiter in mehrere Städte der Schweiz.
Jede fünfte Person in der Schweiz lebt mit einer Behinderung – einige davon sichtbar, andere hingegen unsichtbar. Die Kampagne «unsichtbar – Irritation in Schwarz» zeigt Silhouetten in Lebensgrösse von direkt betroffenen Menschen. Diese Schattenfiguren irritieren durch ein Zitat, das auf ihre Herausforderung hinweist: Via QR-Code und auf der Website http://www.unsichtbar-schweiz.ch sind die ausführlichen Schilderungen zu finden. Dort werden die Silhouetten schliesslich auch zu sichtbaren Personen, die mitten in unserer Gesellschaft leben.
Der Verein Impulse hat sich in der Nordwestschweiz einen Namen gemacht durch seine innovativen Angebote rund um das Thema Arbeit und Menschen mit Behinderung. Mit der Kampagne verlässt er gewohnte Pfade und bleibt sich dabei treu: Die Unsichtbarkeit von Behinderung bezieht sich nicht allein auf das Thema Arbeit. Vielmehr geht es darum, auf die Anliegen von Menschen mit Behinderung weiter aufmerksam zu machen.
Einladung Thementage Behindertenrechte
Unterdessen steht das definitive Programm der Thementage Behindertenrechte vom Juni 2018. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Podiumsdiskussion «Gleiche Rechte – zu viel verlangt?»,
Mittwoch, 13. Juni, 19 Uhr, Burgbachsaal Zug
Moderation: Nik Hartmann
Teilnehmende:
Frau Landammann Manuela Weichelt-Picard, Vorsteherin des Innern
Monika Barmet, Vizepräsidentin Kantonsrat, Vorstand zuwebe
Alberto Casco, Arbeitgeber, Kantonalkommission Pro Infirmis Uri Schwyz Zug
Timo Felder, Assistenzarbeitgeber Jahn Graf, Blogger
Angie Hagmann, Geschäftsleiterin avanti donne
Christoph Linggi, Vorstand Mensch zuerst, Selbstvertreter
Nach dem Podium Apéro von Consol. Der Eintritt ist frei.
Die Thementage beginnen bereits am Sonntag, 10. Juni, um 10 Uhr im Kino Gotthard Zug mit dem Film «Ursula – leben in Anderswo» von und mit Regisseur Rolf Lyssy. Für diesen Anlass sind aufgrund der beschränkten Platzzahl Anmeldungen erforderlich. Anmeldungen sind ab sofort unter inbezug.ksa@zg.ch möglich.
Vorankündigung: Thementage Rechte von Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung verfügen auch heute noch nicht in allen Bereichen der Gesellschaft über die gleiche Rechte. Damit sie vollumfänglich an der Gesellschaft teilhaben können, sind alle gefordert: Die Menschen mit und ohne Behinderung. Um eine breite Öffentlichkeit über die Anliegen von Menschen mit Behinderung zu informieren, finden im Juni 2018 in Zug Thementage statt. Diese gehen der Frage nach, wie es bei uns um die Behindertenrechte bestellt ist. Dafür kommt prominente Unterstützung nach Zug:
- Am Sonntagmorgen, 10. Juni, findet eine Kinomatinee im Kino Gotthard mit dem Filmemacher Rolf Lyssy ("Die Schweizermacher") statt. Gezeigt wird sein Film "Ursula - Leben in Anderswo".
- Am Mittwochabend, 13. Juni, kommt Nik Hartmann in den Burgbachsaal. Er moderiert dort eine Podiumsdiskussion. Experten mit und ohne Behinderung diskutieren gemeinsam mit Frau Landammann Manuela Weichelt-Picard über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
An den Veranstaltungen sind nebst den Vertrendenden des Projekts InBeZug und des Kantonalen Sozialamts verschiedene Organisationen und Institutionen präsent. Eine detaillierte Einladung mit den definitiven Zeiten folgt noch. Bis dahin: Save the date!
28. März 2018: Video-Blogger Jahn Graf interviewt Frau Landammann
Jahn Graf ist Mitglied der Begleitgruppe von InBeZug und betreibt einen Video-Blog. Kürzlich interviewte er Frau Landammann Manuela Weichelt-Picard. Die beiden sprachen unter anderem über InBeZug und über die Behindertenpolitik des Kantons.
Medienmitteilung
Das ganze Video auf Youtube
Januar 2018: InBeZug ist ins zweite Projektjahr gestartet
InBeZug verkehrt fahrplanmässig. Das Projekt zur Weiterentwicklung der Behindertenunterstützung kommt weiterhin gut voran. Die Abteilung Soziale Einrichtungen des Sozialamtes hat im ersten Projektjahr breit recherchiert, um zeitgemässe Lösungen zu finden. Dabei wurden Dutzende von Interviews geführt: mit Betroffenen, Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und mit anderen Kantonen. Der Vergleich von verschiedenen Systemen und Methoden zeigt, was funktioniert und was nicht und was für den Kanton Zug in Frage kommen könnte. Im Kanton Zug kamen nebst den Organisationen und Institutionen insbesondere die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen direkt zu Wort. In persönlichen Interviews wurden sie nach ihrer Lebenssituation und ihrem Bedarf nach Unterstützung befragt. Mittlerweile arbeitet die Projektleitung konkrete Vorschläge aus, wie das Zuger System optimiert werden kann. Die Begleitgruppe aus Zuger Fachleuten und Menschen mit Behinderung bringt dabei wertvolles Know-How ein.
In den kommenden Projektphasen sollen ausserdem ambulante Unterstützungsformen in einem Pilotprojekt die Praxis umgesetzt werden. Deshalb sucht die Projektleitung Personen mit Behinderung, die selbstbestimmt leben möchten, denen jedoch heute die nötige ambulante Unterstützung fehlt. Innerhalb des Projekts soll diese Unterstützung individuell arrangiert und ermöglicht werden. Der Kanton kümmert sich um die Finanzierung. Sie soll nicht nach dem Projekt beendet werden, sondern für die Teilnehmenden langfristig gewährleistet sein. Kontakt per Mail: inbezug.ksa@zg.ch
September 2017: InBeZug bei der Sozialdirektorenkonferenz
Am 19. September veranstaltete die Schweizer Sozialdirektorenkonferenz in Bern eine Tagung zur Behindertenpolitik. Jris Bischof, Amtsleiterin Kantonales Sozialamt, durfte das Projekt InBeZug als zeitgemässes Projekt den Vertreterinnen und Vertretern der anderen Kantone vorstellen. Das Interesse war gross, wohl auch deshalb, weil sich momentan viele Kantone Gedanken über Verbesserungen im Behindertenbereich machen. Dies insbesondere auch dank der UN-Behindertenrechtskonvention, die den Kantonen wichtige Impulse gibt. Die Anliegen der Konvention standen denn auch im Zentrum der Tagung. (Referat Jris Bischof / Präsentation).
Mai 2017: Frau Landammann Manuela Weichelt über InBeZug am Jubiläum der Zuwebe
Das Projekt InBeZug war am Jubiläumsanlass der Zuwebe vom 18. Mai 2017 ein Thema der Rede von Frau Landammann Manuela Weichelt.
13. April 2017: Erste Sitzung der Begleitgruppe
Am 13. April 2017 hat die erste Sitzung der Begleitgruppe zum Projekt InBeZug stattgefunden. In der Begleitgruppe bringen Menschen mit Behinderung sowie Vertreter von Einrichtungen und Organisationen ihre Erfahrungen und Kompetenzen in das Projekt ein. Sie stellen sicher, dass die Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen einfliessen. (Präsentation).
1. Februar 2017: Info-Veranstaltung «InBeZug» - Mitglieder Begleitgruppe gesucht
Am 1. Februar hat die erste Informationsveranstaltung zum Projekt InBeZug stattgefunden. Die Projektverantwortlichen des kantonalen Sozialamts haben dabei gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Einrichtungen, Betroffenen, Verbänden und weiteren Interessierten das Projekt offiziell gestartet. Nun sind Mitglieder für die Begleitgruppe des Projekts gesucht. Die Begleitgruppenmitglieder helfen bei der Erarbeitung von abgestimmten Lösungen für den Kanton Zug, sie bringen sich mit Vorschlägen und Rückmeldungen in das Projekt ein. Sie stellen sicher, dass verschiedene Sichtweisen und unterschiedliche fachliche wie persönliche Anliegen einfliessen. Sie hinterfragen die Vorschläge der Projektgruppe kritisch und weisen auf allfällige blinde Flecken hin. Überdies sind die Begleitgruppenmitglieder Bindeglied zu den Anspruchsgruppen - seien es Menschen mit Behinderung, Angehörige, Mitarbeitende, Interessen- und Behördenvertreter oder einfach Bürgerinnen und Bürger mit Interesse am Projekt und an der Behindertenunterstützung.
Die Begleitgruppe trifft sich ca. 4 mal pro Jahr zu einer Sitzung. Es ist durchaus möglich, dass punktuell auch Ausschüsse zu bestimmten Themen gebildet werden oder einzelne Mitglieder zwischen den Sitzungen Aufträge für die Gesamtgruppe übernehmen. Es ist auch möglich, sich punktuell bei einzelnen Sitzungen oder Arbeiten einzubringen. Es sind zudem Personen mit spezifischen Interessen- oder Themengebieten gesucht, die bei Bedarf beigezogen werden können.
Wenn Sie in der Begleitgruppe mitarbeiten möchten, bitten wir Sie, sich bis Ende Februar unter inbezug.ksa@zg.ch bei uns zu melden. Bitte geben Sie uns dabei Ihr spezifisches persönliches Interesse an und zu welchen Themen Sie sich insbesondere einbringen können und wollen.
InBeZug bezieht mit ein -- wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen zu gestalten.
Januar 2017: Zeitgemässe Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Der Kanton Zug will in der Behindertenunterstützung die Menschen mit ihren Fähigkeiten und ihrem Bedarf künftig noch stärker in den Mittelpunkt stellen. Nach einem entsprechenden Grundsatzentscheid der Regierung nimmt das Kantonale Sozialamt die Arbeit am Projekt «InBeZug - individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung» auf. Ziele sind mehr Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe von Betroffenen sowie ein wirkungsvoller Einsatz der Kantonsfinanzen. Medienmitteilung.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentdatum |
---|---|---|
50 Jahre Zuwebe - Artikel Zuger Zeitung 20.5.2017 | 04.07.2017 | |
Artikel Curaviva Ausgabe 11 - 2019 | 10.12.2019 | |
Flyer Thementage Juni 2018 | 19.09.2018 | |
InBeZug-Infoveranstaltung Präsentation | 01.02.2017 | |
Legislaturziele 2019-2022.pdf | 19.09.2018 | |
Medienmitteilung Zwischenstand 2. Reporting | 19.09.2018 | |
MM - Zeitgemässe Unterstützung für Menschen mit Behinderung | 26.01.2017 | |
Präsentation Jris Bischof SODK 2017 | 02.10.2017 | |
Präsentation Kickoff Begleitgruppe April 17.pdf | 18.04.2017 | |
Rede Frau Landammann Weichelt Zuwebe Jubiläum 2017 | 04.07.2017 | |
Rede Jris Bischof SODK 2017 | 02.10.2017 | |
Zuger Zeitung zum LBBG April 2022 | 06.07.2022 |