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1. Kantonales Integrationsprogramm

Seit Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen.

Seit Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Der Bund beteiligt sich finanziell zu 50 % an den Vorhaben in den Kantonen inkl. Gemeinden.

Das Kantonale Integrationsprogramm 2022-2023 (KIP2bis) wurde gemeinsam mit Gemeinden und Akteurinnen/Akteuren im Integrationsbereich für den Kanton Zug erarbeitet und am 30. November 2021 durch den Regierungsrat verabschiedet. Die Abteilung Gesellschaft ist für die Umsetzung des KIP2bis verantwortlich und legt dem Bund jährlich Rechenschaft über die Zielerreichung ab.

Die Hauptaufgaben der Integrationsförderung wird primär durch die Regelstrukturen geleistet (Verwaltung, Schulen, Berufsbildung, Arbeitsmarkt).

Der Akzent des Förderprogramms Integration liegt daher auf der spezifischen Integrationsförderung. Diese basiert auf drei Pfeilern und beinhaltet 16 Programmziele. In den Förderbereichen Erstinformation, Sprache, Frühe Förderung und soziale Integration werden jährlich finanzielle Beiträge zur Unterstützung von Projekten ausgerichtet (vgl. Projekteingabe KIP).

Um Massnahmen zur Integrationsförderung ausserhalb der Regelstrukturen umzusetzen, können Gemeinden mit dem Kanton KIP-Vereinbarungen abschliessen.

Weitere Informationen

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Kontakt

Stephanie Curjel


Fachverantwortliche Integration
Geschäft: +41 41 728 39 21
E-Mail: stephanie.curjel@zg.ch

Direkt zu

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AIG)

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VintA)

Kantonale Integrationsprogramme, KIP (www.kip-pic.ch)

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