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1.1 Projekteingabe KIP

Projekteingabe KIP

Im Rahmen der bewilligten Gelder des KIP werden Projektvorhaben Dritter unterstützt. Für die Projektunterstützung stehen weiterhin, aber beschränkt, Gelder des Bundes sowie kantonale Fördergelder zur Verfügung. Projektteams werden bei der Umsetzung fachlich von der kantonalen Fachstelle Integration beraten und begleitet.

Gesuche für das Jahr 2024 können bis am 1. Oktober 2023 eingereicht werden. Merkblatt und Formulare für die Projekteingabe finden Sie am Seitenende bei Downloads.

Sprache
In diesem Förderbereich werden Angebote zur Sprachförderung von Zugewanderten unterstützt. Dabei werden Projekte gefördert, die einen niederschwelligen Charakter haben und sich in erster Linie an unterprivilegierte Migrantinnen und Migranten richten, die aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zu Angeboten des freien Marktes haben.
Das Staatssekretariat für Migration lanciert mit fide ein Rahmenkonzept für die sprachliche Integration von Migrantinnen und Migranten.

Frühe Förderung
Die Fördergelder des Bereichs Frühe Förderung werden für Projekte eingesetzt, die der Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungskompetenz sowie der sprachlichen Frühförderung von Kindern im Vorschulalter dienen.

Soziale Integration
In diesem Förderbereich werden Projekte unterstützt, welche die Teilnahme von Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Leben in der Wohngemeinde ermöglichen und fördern.

Fördergelder für Integrationsprojekte ausserhalb des KIP

Ausserhalb des KIP unterstützt die eidgenössische Kommission für Migrationsfragen konkrete Projektaktivitäten, welche die politische Mitsprache und Mitgestaltung fördern. Es besteht auch die Möglichkeit, allgemeine Finanzierungsgesuche zuhanden des Lotteriefonds für Vorhaben mit einem wohltätigen, gemeinnützigen oder kulturellen Zweck einzugeben.

Weitere Informationen

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E-Mail:

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Kontakt

Stephanie Curjel


Fachverantwortliche Integration
Geschäft: +41 41 728 39 21
E-Mail: stephanie.curjel@zg.ch

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