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Unterstützungsanzeige für Gemeinden gemäss Art. 30 Zuständigkeitsgesetz (ZUG)

Infos für Gemeinden

Sind Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz auf sofortige Hilfe angewiesenen, so muss die Aufenthaltsgemeinde diese leisten (Art. 13 und 20 Abs. 2 ZUG). Die in einem solchen Notfall unterstützende Aufenthaltsgemeinde kann die Kosten der Notfallhilfe sowie die Rückkehrkosten geltend machen (Art. 14 und 23 ZUG).

Unterstützungsanzeige

Unterstützungsanzeige
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Formular UA 2

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