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Kin­der und Ju­gend­li­che

Kin­der und Ju­gend­li­che

In zahl­rei­chen Be­rei­chen sind Kin­der und Ju­gend­li­che noch nicht in der Lage, selbst­stän­dig zu han­deln und zu ent­schei­den. Dass je­mand für sie da ist, der ihre In­ter­es­sen ver­tritt und ihre Rech­te wahr­nimmt, ist des­halb un­ab­ding­bar. In ers­ter Linie ist dies Auf­ga­be der El­tern. Er­ge­ben sich je­doch Schwie­rig­kei­ten bei der Be­treu­ung und Er­zie­hung oder liegt mög­li­cher­wei­se eine Ge­fähr­dung vor, kön­nen sich die El­tern sowie Kin­der und Ju­gend­li­che an Dritt­per­so­nen oder In­sti­tu­tio­nen wen­den, die sie be­ra­ten und un­ter­stüt­zen. Das kön­nen an­de­re Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge, Be­zugs­per­so­nen, die Schu­le oder Beratungs-​ und Fach­stel­len sein. Las­sen sich die Schwie­rig­kei­ten auf diese Weise nicht lösen oder kann eine Ge­fähr­dung des Kin­des nicht ab­ge­wen­det wer­den, wird die KESB aktiv. Fach­per­so­nen in In­sti­tu­tio­nen wie Schu­len, Be­hör­den und Äm­tern sind dazu ver­pflich­tet, mög­li­che Ge­fähr­dun­gen von Kin­dern und Ju­gend­li­chen der KESB zu mel­den. Sie kön­nen sich auch an die Kan­to­na­le Kin­der­schutz­grup­pe wen­den. Pri­vat­per­so­nen kön­nen dies je­der­zeit tun, wenn sie eine Ge­fähr­dung fest­stel­len.

Online-Gefährdungsmeldung

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie in der Pu­bli­ka­ti­on
Gefährdung des Kindeswohls
      Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

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