Kinder und Jugendliche
In zahlreichen Bereichen sind Kinder und Jugendliche noch nicht in der Lage, selbstständig zu handeln und zu entscheiden. Dass jemand für sie da ist, der ihre Interessen vertritt und ihre Rechte wahrnimmt, ist deshalb unabdingbar. In erster Linie ist dies Aufgabe der Eltern. Ergeben sich jedoch Schwierigkeiten bei der Betreuung und Erziehung oder liegt möglicherweise eine Gefährdung vor, können sich die Eltern sowie Kinder und Jugendliche an Drittpersonen oder Institutionen wenden, die sie beraten und unterstützen. Das können andere Familienangehörige, Bezugspersonen, die Schule oder Beratungs- und Fachstellen sein. Lassen sich die Schwierigkeiten auf diese Weise nicht lösen oder kann eine Gefährdung des Kindes nicht abgewendet werden, wird die KESB aktiv. Fachpersonen in Institutionen wie Schulen, Behörden und Ämtern sind dazu verpflichtet, mögliche Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen der KESB zu melden. Sie können sich auch an die Kantonale Kinderschutzgruppe wenden. Privatpersonen können dies jederzeit tun, wenn sie eine Gefährdung feststellen.
Weitere Informationen finden Sie in der Publikation
Gefährdung des Kindeswohls
Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde