Konzept Wolf

Aufgrund seines Schutzstatus wird der Umgang mit dem Wolf über das eidgenössische Jagdgesetz direkt vom Bund geregelt. Dem Kanton kommt bei diesem Thema die Vollzugsaufgabe und damit die direkte Umsetzung zu.
Im vorliegenden Konzept Wolf ZG werden die Grundsätze der Vollzugshilfe des Bundes (Konzept Wolf Schweiz, Stand 2016) auf die spezifischen Bedürfnisse des Kantons Zug angepasst. Das Konzept versteht sich als Vollzugshilfe und Handlungsanweisung für die involvierten kantonalen Behörden, namentlich dem Landwirtschaftsamt, dem Bildungs- und Beratungszentrum Schluechthof und dem Amt für Wald und Wild. Weiter soll das Konzept den direktbetroffenen Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter den konkreten Ablauf im Verdachtsfall sowie die Zuständigkeiten zwischen den involvierten Amtsstellen aufzeigen.
Bild: Quelle KORA
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Typ | Titel | Bearbeitet | Dokumentart |
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Konzept Wolf ZG | 05.07.2022 | Informationsblatt |