Erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration
Erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration
Im Folgenden erfahren Sie alle notwendigen Informationen zur erleichterten Einbürgerung der 3. Ausländergeneration:
Gesetzliche Voraussetzungen
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, können sich erleichtert einbürgern lassen. Im erleichterten Verfahren entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt.
Unter https://www.ekm.admin.ch/ekm/de/home/staatsbuergerschaft-citoyennete/staatsbuergerschaft/einbuergerung/3g.html erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Sie zur 3. Ausländergeneration gehören und Schweizerin oder Schweizer werden möchten.
Kosten
Das Staatssekretariat für Migration in Bern erhebt eine Gebühr von 500 Franken für volljährige Personen und 250 Franken für minderjährige Personen. Bei einer Ablehnung des Gesuches werden die Gebühren nicht erlassen.
Zusätzlich fallen für zahlreiche Dokumente ebenfalls Gebühren an.
Gesuchformular
Das Gesuchformular können Sie direkt per Mail beim Staatssekretariat für Migration SEM bestellen.
Bitte Name/Vorname, Adresse, PLZ und Ort, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Beweggründe für die Bestellung angeben.
Das Formular wird Ihnen anschliessend per Post zugestellt