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Er­leich­ter­te Ein­bür­ge­rung der 3. Aus­län­der­ge­nera­ti­on

In­for­ma­tio­nen zur er­leich­ter­ten Ein­bür­ge­rung

Er­leich­ter­te Ein­bür­ge­rung der 3. Aus­län­der­ge­nera­ti­on

Im Fol­gen­den er­fah­ren Sie alle not­wen­di­gen In­for­ma­tio­nen zur er­leich­ter­ten Ein­bür­ge­rung der 3. Aus­län­der­ge­nera­ti­on:  

Ge­setz­li­che Vor­aus­set­zun­gen
Junge Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der, deren Gross­el­tern be­reits in die Schweiz ein­ge­wan­dert sind, kön­nen sich er­leich­tert ein­bür­gern las­sen. Im er­leich­ter­ten Ver­fah­ren ent­schei­det der Bund di­rekt über das Ein­bür­ge­rungs­ge­such, die Prü­fung durch Kan­ton und Ge­mein­de ent­fällt.

Unter https://www.ekm.admin.ch/ekm/de/home/staatsbuergerschaft-citoyennete/staatsbuergerschaft/einbuergerung/3g.html er­fah­ren Sie, was zu tun ist, wenn Sie zur 3. Aus­län­der­ge­nera­ti­on ge­hö­ren und Schwei­ze­rin oder Schwei­zer wer­den möch­ten.

Kos­ten
Das Staats­se­kre­ta­ri­at für Mi­gra­ti­on in Bern er­hebt eine Ge­bühr von 500 Fran­ken für voll­jäh­ri­ge Per­so­nen und 250 Fran­ken für min­der­jäh­ri­ge Per­so­nen. Bei einer Ab­leh­nung des Ge­su­ches wer­den die Ge­büh­ren nicht er­las­sen.

Zu­sätz­lich fal­len für zahl­rei­che Do­ku­men­te eben­falls Ge­büh­ren an.

Ge­such­for­mu­lar
Das Ge­such­for­mu­lar kön­nen Sie di­rekt per Mail beim Staats­se­kre­ta­ri­at für Mi­gra­ti­on SEM be­stel­len.

Bitte Name/Vor­na­me, Adres­se, PLZ und Ort, Ihr Ge­burts­da­tum sowie Ihre Be­weg­grün­de für die Be­stel­lung an­ge­ben.

Das For­mu­lar wird Ihnen an­schlies­send per Post zu­ge­stellt

 

Weitere Informationen

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