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Bürgerrechtsdienst

Informationen des Bürgerrechtsdienstes betreffend Fragen zu Einbürgerungen
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An den Bürgerrechtsdienst wenden Sie sich für eine Einbürgerung oder im Zusammenhang mit Fragen rund um die Einbürgerung. Aber auch zum Thema Bürgerrecht können Sie sich vertrauensvoll an den Bürgerrechtsdienst wenden.

 

Erste Schritte zum Bürgerrechtsverfahren

Als erstes gilt es herauszufinden, welches Verfahren für Sie das richtige ist.

Erleichterte Einbürgerung

Das Verfahren zur erleichterten Einbürgerung wird vom Staatssekretariat für Migration (SEM) durchgeführt. Die erleichterte Einbürgerung gilt für folgende Personen (diese Liste ist nicht abschliessend):

  • Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.
  • staatenlose Kinder
  • Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils
  • Wiedereinbürgerung

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter https://www.sem.admin.ch/ekm/de/home/staatsbuergerschaft-citoyennete/staatsbuergerschaft/einbuergerung/erleichtert.html
oder wenn Sie auf die entsprechenden Themen-Links in der Navigation klicken (erleichterte Einbürgerung)

Die Gesuchformulare der erleichterten Einbürgerung sind nur in Papierform erhältlich. Sie können diese beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug (info.zibu@zg.ch) beziehen oder auch beim SEM (ch@sem.admin.ch) bestellen.

Personen der dritten Ausländergeneration können auf der Website des SEM unter "Bestelle das Gesuchsformular" dieses direkt beim SEM anfordern.


Ordentliche Einbürgerung

Es gilt für alle Personen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung haben.

Damit ein ordentliches Einbürgerungsverfahren gestartet werden kann, ist das Online-Formular auszufüllen und abzusenden. Wenn Sie die grundsätzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen wird sich der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Zug mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weitergehende Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren im Kanton Zug finden Sie, wenn Sie auf die entsprechenden Themen-Links in der Navigation klicken (ordentliche Einbürgerung)

In den folgenden Kapiteln werden Ihnen die wichtigsten
Informationen
und Abläufe erläutert: 

- Ordentliche Einbürgerung
- Erleichterte Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern von
  Schweizerinnen und Schweizern 
- Erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration
- Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Kanton Zug 
- Verzicht auf das Bürgerrecht

Weitere Informationen

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Kontakt

Direktion des Innern des Kantons Zug

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