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Zugerische Zeugnisse an Privat- und Sonderschulen

Zugerische Zeugnisse an Privats- und SonderschulenBewilligung Bildungsrat
Pausenplatzszene auf Spielplatz
Bild Legende:

Der Bildungsrat kann Privatschulen und Sonderschulen auf Antrag die Abgabe der zugerischen Zeugnisse bewilligen, wenn die betreffenden Schulen:

  

 

 

 

  • nach den zugerischen Lehrplänen unterrichten,
  • die gleichen Stufenbezeichnungen benützen,
  • nur Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die auch an den öffentlich-rechtlichen Schulen den entsprechenden Schularten zugewiesen würden.

Sofern Noten in den Zeugnissen der Privat- und Sonderschulen gesetzt werden, beziehen sich diese immer auf die Lernzielerreichung gemäss den zugerischen Lehrplänen. Die Noten müssen mit denjenigen der öffentlich-rechtlichen Schulen vergleichbar sein.

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