Zugerische Zeugnisse an Privat- und Sonderschulen
Zugerische Zeugnisse an Privats- und SonderschulenBewilligung Bildungsrat

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Der Bildungsrat kann Privatschulen und Sonderschulen auf Antrag die Abgabe der zugerischen Zeugnisse bewilligen, wenn die betreffenden Schulen:
- nach den zugerischen Lehrplänen unterrichten,
- die gleichen Stufenbezeichnungen benützen,
- nur Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die auch an den öffentlich-rechtlichen Schulen den entsprechenden Schularten zugewiesen würden.
Sofern Noten in den Zeugnissen der Privat- und Sonderschulen gesetzt werden, beziehen sich diese immer auf die Lernzielerreichung gemäss den zugerischen Lehrplänen. Die Noten müssen mit denjenigen der öffentlich-rechtlichen Schulen vergleichbar sein.