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Repetition, Rückversetzung

RepetitionsmöglichkeitenRepetition einer KlasseRepetition

Repetition

Grundsatz Primarstufe
Alle Schülerinnen und Schüler steigen - ausser bei bewilligten Repetitionen oder Rückversetzungen - am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Klasse.

Repetition der 1.-5. Primarklasse
Die Repetition einer Klasse ist nur in besonderen Fällen möglich. Die Rektorin, der Rektor entscheidet über die Repetition, wenn die Gesamtbeurteilung des Lehrerteams dies als angezeigt erscheinen lässt. Die Gesamtbeurteilung erfolgt unter dem Aspekt der bestmöglichen ganzheitlichen Förderung und Entwicklung.

Mögliche Gründe für Repetitionen sind (Bildungsratsbeschluss vom 28. Februar 2011):

  • Längere Absenz
  • Offensichtliche Retardierung
  • Schwierige Familiensituation
  • Familiäre Turbulenzen, die die Schülerinnen und Schüler belasten
  • Besondere, vorübergehend krankheitsbedingte Einschränkungen

Repetition der 6. Primarklasse
Eine Repetition der 6. Primarklasse ist lediglich in Ausnahmefällen möglich, da vermieden werden möchte, dass sich durch die Wiederholung eine bessere Ausgangslage für das Übertrittsverfahren I verschafft werden kann. Mögliche Gründe für eine Repetition sind die familiäre Situation oder ein längerer Schulausfall. Repetitionsgesuche müssen von den Erziehungsberechtigten bis spätestens 31. Januar an die Rektorin, den Rektor gerichtet werden.

Repetition 1. - 3. Klasse der Sekundarstufe I
Die Repetition einer Klasse ist nur in besonderen Fällen möglich. Die Rektorin, der Rektor entscheidet über die Repetition, wenn die Gesamtbeurteilung des Lehrerteams der betreffenden Klasse dies als angezeigt erscheinen lässt.

Zeugniseintrag unter Bemerkungen
Bei einer Repetition einer Klasse im kommenden Schuljahr wird im 2. Semester des laufenden Schuljahres folgende Bemerkung im Zeugnis eingetragen:

  • Repetition der X. Klasse im Schuljahr 20XX/YY

Rückversetzung während des Schuljahres (Primarstufe)

Bei einer Rückversetzung wird eine Schülerin, ein Schüler während des Schuljahres in die tiefere Klasse rückversetzt. Über eine Rückversetzung während des Schuljahres entscheidet die Rektorin, der Rektor auf Antrag der Klassenlehrperson. Den Erziehungsberechtigten muss vor dem Entscheid rechtliches Gehör gewährt werden.

Zeugniseintrag unter Bemerkungen
Bei einer Rückversetzung während des Schuljahres wird folgende Bemerkung im Zeugnis eingetragen. Der Eintrag erfolgt im Zeugnis desjenigen Semesters, in welchem der Rückversetzungsentscheid gefällt wurde:

Rückversetzung in X. Klasse per xx. xx. xxxx (Tag, Monat, Jahr)

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