Semesterwechsel
Absenzen / Beobachtungen
Bei Semesterwechseln ist die Einsicht ins 1. Semester nach wie vor möglich. Lehrpersonen können auch im 2. Semester weiterhin Absenzen und Beobachtungen des 1. Semesters einsehen.
Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen
Die Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen sind nicht semesterabhängig. Sie können auch nach Semesterwechseln weiterhin bearbeitet werden. Zu berücksichtigen im Umgang mit den Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen ist, dass die beiden Semester eines Schuljahres in der Vorlage nicht ausgewiesen werden. Dennoch werden aufgrund dieses Instruments zweimal jährlich die überfachlichen Kompetenzen im Zeugnis beurteilt. Sofern die Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen handschriftlich geführt werden, empfiehlt es sich, semesterbezogene Beobachtungen und Beurteilungen bspw. farblich zu differenzieren. Werden die Unterlagen in LehrerOffice geführt, empfiehlt es sich, Hinweise auf wesentliche Entwicklungen mit einer Semesterangabe zu versehen.
Lernkontrollen
Lernkontrollen und zeugnisrelevante Journaleinträge sind nach einem Semesterwechsel für die Bearbeitung gesperrt. Sie können aber eingesehen werden.