Sonderschulung im obligatorischen Schulbereich
Sonderschulung im obligatorischen Schulbereich
Formen der Sonderschulung
Während der obligatorischen Schulzeit bestehen folgende Sonderschulungsformen:
- Integrative Sonderschulung
- Sonderschulung als Tagesschule
- Sonderschulung als Internats- oder Teilinternatsangebot
Abklärungs- und Zuweisungsverfahren
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) klärt ab, ob Anspruch auf verstärkte Massnahmen besteht. Nach einer Gesamtbeurteilung unter Einbezug aller Beteiligten stellt er Antrag an die Abteilung Sonderpädagogik.
Die Direktion für Bildung und Kultur entscheidet über die Mitfinanzierung des Kantons. Dieser Entscheid bildet zusammen mit dem Antrag des Schulpsychologischen Dienstes die Grundlage für den Zuweisungsentscheid des Rektors / der Rektorin.