Sonderschulung: verstärkte Massnahmen
Kinder und Jugendliche im Bereich der obligatorischen Schulzeit, die im Kanton Zug leben und bei welchen eine angemessene Förderung dem individuellen Bedarf nicht gerecht wird, haben Anspruch auf verstärkte Massnahmen in Form einer Sonderschulung. Sonderschulung kann als integrierte Sonderschulung, als Tagessonderschulung oder als eine Teil- oder Internatsbeschulung erfolgen. Der Anspruch auf verstärkte Massnahmen muss durch eine externe fachliche Abklärung (in der Regel durch den Schulpsychologischen Dienst) ausgewiesen sein.
Die Sonderschulung wird von entsprechenden Kompetenzzentren angeboten. Der Kanton Zug hat mit einem kommunalen und sieben privaten Schulträgern Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, um das Angebot für Sonderschulung zu gewährleisten.