Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Verstärkte Massnahmen im Frühbereich

Verstärkte Massnahmen im Frühbereich

Im Frühbereich sind folgende auf Bildung und Schulung vorbereitende und ergänzende Massnahmen möglich:

  • Heilpädagogische Früherziehung (HFE)
    In der Heilpädagogischen Früherziehung werden Kinder mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzögerungen, -einschränkungen oder -gefährdungen ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt abgeklärt und mit präventiver und erzieherischer Unterstützung sowie angemessener Förderung im familiären Kontext behandelt. 
     
  • Logopädie im Frühbereich (LiF)
    Logopädie im Frühbereich richtet sich an Kinder mit besonderem Sprachentwicklungsverlauf ab ca. 2 ½ Jahren bis zum Kindergarteneintritt. Die sprachlichen Kommunikationsfähigkeiten dieser Kinder sind derart beeinträchtigt oder verzögert, dass eine Einschränkung der persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung die Folge sein wird.

Verfahren und Finanzierung

Anmeldungen für Heilpädagogische Früherziehung oder Logopädie im Frühbereich sind an den Heilpädagogischen Dienst Zug zu richten.

Früherziehung für Kinder mit Hör- und Sehbehinderung wird von spezialisierten Diensten angeboten.

Die Finanzierung der Massnahmen im Frühbereich erfolgt durch den Kanton.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch