Konzept Sonderpädagogik (KOSO)
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat im Hinblick auf den Rückzug der IV im Jahre 2005 den Auftrag erteilt, ein Konzept Sonderpädagogik zu erarbeiten, das eine Gesamtsicht über die Formen der besonderen Förderung ermöglicht, eine verstärkte Durchlässigkeit zwischen Regelschule und Sonderschulung unterstützt und als Steuerungsinstrument dient. Gleichzeitig sollte das Konzept die vielfältigen kantonalen, regionalen und nationalen Entwicklungen berücksichtigen.

Im Mai 2008 hat der Regierungsrat das Konzept Sonderpädagogik (KOSO) in
2. Lesung beschlossen. Seither dient es den gemeindlichen Schulen und den Sonderschulen als wichtige Orientierungshilfe. Der Kantonsrat hat im Mai 2010 mit seinen Entscheiden eine wichtige Voraussetzung für die konsequente Umsetzung von KOSO geschaffen.
Terminologie
Im Konzept Sonderpädagogik wird jene Terminologie verwendet, wie sie von der EDK am 25. Oktober 2007 verabschiedet wurde.
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