Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Vereine im Laienbereich

Vereine im Laienbereich

Kulturvereine im Laienbereich

Veranstalter im Laienbereich mit Sitz im Kanton Zug, die ein Veranstaltungsbudget von mindesten 50 000 Franken aufweisen und einen Schaden von mindestens 10 000 Franken erleiden und aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder auf andere Weise infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen finanziellen Schaden erlitten haben, können beim Amt für Kultur des Kantons Zug um Ausfallentschädigung ersuchen.

Veranstalter im Laienbereich, die ein Veranstaltungsbudget von weniger als 50 000 Franken aufweisen, reichen ihr Gesuch um Ausfallentschädigung bei den Dachverbänden für Laien-Kulturvereine ein:

Allgemeine Grundsätze zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Kulturvereine im Laienbereich nach der Covid-19-Kulturverordnung

 Richten Sie Ihr Gesuch an einen der folgenden Verbände:

- Wenn die Hauptaktivität des Vereines Instrumentalmusik ist:
Schweizer Blasmusikverband SBV: corona@windband.ch
Für Informationen zur Gesuchseinreichung:
Andy Kollegger, +41 62 822 81 11

- Wenn Hauptaktivität Singen und Jodel (inkl. Trachtenchöre):
Schweizerische Chorvereinigung SCV: an corona@usc-scv.ch
Für Informationen zur Gesuchseinreichung:
Bruno Jakob, +41 76 429 20 38

Wenn Hauptaktivität Theater, Tanz oder Trachtengruppen:
Zentralverband Schweizer Volkstheater ZSV: gesuche-zsv@gmx.ch
Für Informationen zur Gesuchseinreichung:
Eva Rölli, +41 52 347 20 90

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch