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Arzneimittel Grosshandel

Eine Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic braucht, wer Arzneimittel herstellt oder mit Arzneimitteln Grosshandel betreibt. Die j Antragsformulare für eine Herstellungs- oder Grosshandelsbewilligung müssen mit den darauf aufgeführten Unterlagen bei Swissmedic eingereicht werden. Die Inspektionen der im Bereich Grosshandel/Herstellung tätigen Firmen übernimmt die akkreditierte Kantonale j Heilmittelkontrolle Zürich (KHZ), welche mit der Regionalen Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz (RFS OZ) identisch ist. Die Heilmittelkontrolle Zug führt im Unterauftrag der KHZ die Inspektionen bei den im Kanton Zug ansässigen Grosshandelsfirmen durch.

Eine Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic braucht, wer Arzneimittel herstellt oder mit Arzneimitteln Grosshandel betreibt. Die Antragsformulare für eine Herstellungs- oder Grosshandelsbewilligung müssen mit den darauf aufgeführten Unterlagen bei Swissmedic eingereicht werden.
Die Inspektionen der im Bereich Grosshandel/Herstellung tätigen Firmen übernimmt die akkreditierte Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich (KHZ), welche mit der Regionalen Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz (RFS OZ) identisch ist. Die Pharmazeutische Abteilung Zug führt im Unterauftrag der KHZ die Inspektionen bei den im Kanton Zug ansässigen Grosshandelsfirmen durch.

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