Arzneimittel Grosshandel
Eine Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic braucht, wer Arzneimittel herstellt oder mit Arzneimitteln Grosshandel betreibt. Die Antragsformulare für eine Herstellungs- oder Grosshandelsbewilligung müssen mit den darauf aufgeführten Unterlagen bei Swissmedic eingereicht werden.
Die Inspektionen der im Bereich Grosshandel/Herstellung tätigen Firmen übernimmt die akkreditierte Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich (KHZ), welche mit der Regionalen Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz (RFS OZ) identisch ist. Die Pharmazeutische Abteilung Zug führt im Unterauftrag der KHZ die Inspektionen bei den im Kanton Zug ansässigen Grosshandelsfirmen durch.
Downloads
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Chargenzertifikat Anforderungen | 07.01.2021 | |
| Fragebogen für die Inspektion von Betrieben mit pharmazeutischen Herstellungs- inkl. Grosshandelsaktivitäten | 07.01.2021 | |
| Guidelines good distribution (bis 31.12.2015) | 07.01.2021 | |
| Guidelines good distribution ab 1. Januar 2016 | 07.01.2021 | |
| Leitlinie gute Vertriebspraxis ab 1. Januar 2016 | 07.01.2021 | |
| Leitlinien gute Vertriebspraxis (bis 31.12.2015) | 07.01.2021 |