Arzneimittel Grosshandel
Eine Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic braucht, wer Arzneimittel herstellt oder mit Arzneimitteln Grosshandel betreibt. Die j Antragsformulare für eine Herstellungs- oder Grosshandelsbewilligung müssen mit den darauf aufgeführten Unterlagen bei Swissmedic eingereicht werden. Die Inspektionen der im Bereich Grosshandel/Herstellung tätigen Firmen übernimmt die akkreditierte Kantonale j Heilmittelkontrolle Zürich (KHZ), welche mit der Regionalen Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz (RFS OZ) identisch ist. Die Heilmittelkontrolle Zug führt im Unterauftrag der KHZ die Inspektionen bei den im Kanton Zug ansässigen Grosshandelsfirmen durch.
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