Berufliche Unbedenklichkeitserklärung
Berufliche Unbedenklichkeitserklärung; Gesundheitsberufe
Zusammenfassung
Bestätigung, dass im Kanton Zug eine Berufsausübungsbewilligung vorliegt und gibt Auskunft über den beruflichen Leumund bzw. über berufsbezogene Verfahren.
Generelle Information
Wer im Kanton Zug eine Berufsausübungsbewilligung in einem universitären Beruf oder in einem anderen Beruf im Gesundheitswesen verfügt und in einem anderen Kanton eine Bewilligung beantragt, benötigt in der Regel eine berufliche Unbedenklichkeitserklärung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug, Amt für Gesundheit.