Veranstaltungen mit VERSTÄRKTEM Schall
Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärkter Musik über einem gemittelten Schallpegel Leq von 93 dB(A) sind mindestens 14 Tage vor dem Anlass mit dem Online-Formular Schall zu melden.
Es gibt folgende Schallpegelkategorien:
-> 93-96 dB(A) mit einer unbeschränkten Beschallungsdauer
-> 96-100 dB(A) mit einer Beschallungsdauer von höchstens 3 Stunden
-> 96-100 dB(A) mit einer Beschallungsdauer von mehr als 3 Stunden
Je nach Schallpegelkategorie kommen andere Bestimmungen zum Tragen.
Der Veranstalter muss dem Publikum kostenlos einen Gehörschutz anbieten (siehe Bezugsquellen von Gehörschutzmittel unter weiterführenden Informationen).
Zudem muss er mit Plakaten auf den höheren Schallpegel hinweisen. Plakate im Format A2 können hier kostenlos bestellt werden.
Bei der Schallpegelkategorie 96-100 dB(A) ohne Zeitbeschränkung muss der Veranstalter den gemittelten Schallpegel aufzeichnen. Die Veranstaltungs-Branche hat eine Empfehlung zur Messmittelwahl im Rahmen der V-NISSG erarbeitet (siehe Branchenempfehlung unter weiterführenden Informationen).
Das Amt für Gesundheit führt stichprobenmässig Kontrollmessungen durch.
Die Schallimmissionen werden aufgrund der gesetzlichen Grundlagen in Ohrenhöhe an dem Ort ermittelt, an welchem das Publikum dem Schall am stärksten ausgesetzt ist.
Die V-NISSG regelt den Schutz des Publikums an Veranstaltungen und ist nicht Gegenstand von Lärmimmissionen in der Nachbarschaft. Für die Frage, ob eine Veranstaltung durchgeführt werden darf, gelten öffentlich- und privatrechtliche Vorschriften zum Lärmschutz sowie Nachbarrecht. Je nach Situation können örtliche oder zeitliche Beschränkungen von Veranstaltungen in der Bewilligungsauflage festgelegt werden. Dafür sind die Gemeinden zuständig.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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BerichtSmartPhones-ver3.pdf | 03.05.2022 | |
Bezugsquellen für Gehörschutzmittel | 15.06.2020 | |
Informationen zu Messgeräten und Limitern | 15.06.2020 | |
Vertrag zwischen Veranstalter und DJ, Band etc. (V-NISSG) | 09.07.2020 | |
Wichtige Hinweise zum Meldeformular für elektroakustisch verstärkten Schall (V-NISSG) | 15.06.2020 |