Zusatzstoffe
Mit Zusatzstoffen können bei der Herstellung von Lebensmitteln bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen erzielt werden. Jeder Zusatzstoff bedarf einer Zulassung. Der Stoff muss technologisch erforderlich und in den verwendeten Mengen unbedenklich sein. Lebensmittelzusatzstoffe können bei entsprechend disponierten Personen Allergien, Pseudoallergien oder Intoleranzen hervorrufen.
In der Zusatzstoffverordnung ZuV ist das zugelassene Sortiment aufgeführt und pro Lebensmittelgruppe geregelt, welche Zusatzstoffe wie eingesetzt werden dürfen.
Als Zusatzstoffe gelten:
- Farbstoffe
- Konservierungs- und Antioxidationsmittel
- Süssungsmittel (Süssstoffe)
- Emulgatoren und Stabilisatoren
- Gelier- und Verdickungsmittel
- Trenn- und Antiklumpmittel
- Enzyme
- Geschmacksverstärker
- Aromen
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Allergien durch verbrauchernahe Produkte und Lebensmittel | Informationsblatt |