Hundekauf

Augen auf beim Hundekauf
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat gemeinsam mit dem Schweizer Tierschutz STS die Broschüre «Augen auf beim Hundekauf» herausgegeben, die zukünftigen Hundehaltern aufzeigt, wie sie sich vor unseriösen Angeboten (Internet aber auch Zeitschriften, Pinnwände usw.) schützen können. Seien Sie sich dessen bewusst, dass ein Hund, welchen Sie heute im Internet ansehen und morgen bereits kaufen können, mit Sicherheit nicht von einem seriösen Anbieter stammt. Da die Herkunft dieser Hunde oft unbekannt ist, besteht das Risiko, einen mit Tollwut infizierten Hund zu kaufen. Helfen Sie mit, den illegalen Hundehandel einzudämmen.
Ausbildungen für Hundehaltende
Wenn Sie noch nie einen Hund hatten, empfehlen wir Ihnen, vor dem Kauf einen Kurs zu besuchen. In einigen Kantonen müssen die Sachkundenachweise SKN Theorie und Praxis trotz der Aufhebung des Obligatoriums per 1. Januar 2017, nach wie vor absolviert werden. Daher empfehlen wir Ihnen den Besuch dieser Kurse auch im Hinblick auf einen Umzug in einen anderen Kanton. Im Kanton Zug gibt es viele sehr gute Hundeschulen. Nutzen Sie dieses Angebot. Es ist angenehm, sich mit einem gut sozialisierten, wohlerzogenen und entspannten Hund in der Öffentlichkeit zu bewegen. Hundetrainer helfen Ihnen gerne, dieses Ziel zu erreichen. Sie halten schon länger Hunde? Das Wissen um das Verhalten und die Bedürfnisse unserer Haushunde hat sich stetig weiterentwickelt. Profitieren Sie von diesen neuen Erkenntnissen. Besuchen Sie einen Kurs. Sie werden sehen, Sie und ihr Vierbeiner werden viel Spass haben.
Die Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung des Bundes enthält Vorgaben zur Hundehaltung. Auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sind viele Informationen über das Halten von Hunden sowie die Ausbildungspflicht zu finden.
Bevor ein Hund angeschafft wird, gilt es das Folgende zu beachten:
Haftpflichtversicherung abschliessen
Melden Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Diese erfasst die nötigen Daten in der Datenbank AMICUS.
Wenn der Hund übernommen worden ist:
Personen, die bereits Hunde gehalten haben, können Abgabe, Übernahme, die Ausfuhr und den Tod Ihres Hundes in AMICUS selber melden. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde. Möchten Sie Hundedaten ändern oder erfassen lassen, ist Ihr Tierarzt zuständig.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Broschüre «Augen auf beim Hundekauf» | 11.04.2016 |