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Kennzeichnung und Registrierung

Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig gekennzeichnet und in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein. Zur fälschungssicheren Kennzeichnung wird dem Hund ein Mikrochip implantiert. Dies darf in der Schweiz nur von Tierärztinnen oder Tierärzten vorgenommen werden . Die Tierärztin oder der Tierarzt meldet die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten der Datenbank AMICUS.

Fristgerechte Kennzeichnung und Meldung

Wer einen Hund erwirbt oder auch nur für mehr als drei Monate übernimmt, ist verpflichtet, dies innerhalb von 10 Tagen in der Datenbank AMICUS eintragen zu lassen. Auch der Tod eines Hundes muss dort gemeldet werden.

Wer Hunde züchtet, muss die Welpen eines Wurfs, spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor dem Verkauf oder der Weitergabe mit einem Mikrochip kennzeichnen. Nach der Weitergabe an neue Besitzerinnen oder Besitzer, muss die Registrierung innerhalb von 10 Tagen entsprechend angepasst werden.

Gesetzliche Grundlage: Eidgenössische Tierseuchenverordnung

Weitere Informationen

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