Meldung gefährliche Hunde

Meldung betr. Hundehaltung
Vorfälle mit auffälligen Hunden, insbesondere Fälle mit Bissverletzungen müssen durch die Polizei, Hundeausbildner, Ärztinnen und Ärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte dem Veterinärdienst, Tel 041 723 74 20, E-Mail: info.vetd@zg.ch, Zugerstrasse 50a, 6312 Steinhausen, gemeldet werden. Für die Meldung von Bissverletzungen durch Ärztinnen und Ärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte steht das Online-Formular oder das Meldeformular Vorfälle mit Hunden (PDF) zur Verfügung. Der Veterinärdienst überprüft die Sachverhalte und ordnet notwendige Massnahmen an.
Die Massnahmen gegen auffällige Hunde bezwecken die Vorbeugung von Vorfällen mit Hunden (Hundebisse). Zucht und Haltung von Hunden müssen die Sozialverträglichkeit der Hunde sicherstellen. Hundehaltende haben die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit Hunde Menschen und Tiere nicht gefährden.
Auffällige Hunde
Diese können der Zuger Polizei zur strafrechtlichen Abklärung gemeldet werden. Auch die Gemeinden verfügen über eine Rechtsbasis, die es ihnen erlaubt, gegenüber Hundehaltenden mit auffälligen Hunden präventive Massnahmen anzuordnen (Gemeindegesetz: Den Einwohnergemeinden obliegt die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung sowie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit). Als solche Massnahmen können je nach Fall Leinenzwang, Maulkorbzwang, Verpflichtung zum Besuch von Lektionen in einer Hundeschule, Umplatzierung oder Euthanasie von der Gemeinde verfügt werden.
Downloads
Typ | Titel | Grösse |
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Broschüre «Keine Angst vor Hunden» | 1001.7 KB | |
Meldeformular Vorfälle mit Hunden | 1.2 MB |