Zuger Hunde

Im Kanton Zug gibt es kein kantonales Hundegesetz. Dies hat zur Folge, dass sich Hundehalter an die eidgenössischen Vorschriften (Tierschutzverordnung (TSchV, 455.1)) und an die Gesetze und Reglemente zur Hundehaltung der Zuger Gemeinden zu halten haben. Nicht alle Gemeinden haben aber ein entsprechendes Gesetz oder Reglement verabschiedet. Im ganzen Kanton Zug gilt aber die Kotaufnahmepflicht. Weitere Informationen finden Sie auf den einzelnen Webseiten der Zuger Gemeinden.
Wenn Sie sich nicht detailliert informiert haben, empfehlen wir Ihnen Ihren Hund an der Leine zu führen:
- in öffentlichen Gebäuden (auch Bahnhöfe, Bushaltestellen)
- in Restaurants und Läden
- in Wohnzonen
- in Wäldern und in Waldnähe
- in der näheren Umgebung von Spiel- und Sportplätzen
- in der Nähe von verkehrsreichen Strassen
- in Naturschutzgebieten (hier muss der Hund immer angeleint sein, aber Achtung: z. T. ist deren Besuch mit Hund untersagt)
- in der Dämmerung und zu Nachtzeit
Verzichten Sie auf das Mitbringen Ihres Hundes:
- in Schulen und auf Pausenplätzen
- auf Spiel- und Sportplätzen
- auf Friedhöfen
- in öffentlichen Schwimmbädern
und ganz wichtig: Halten Sie Ihren Hund jederzeit so unter Kontrolle, dass er weder andere Personen noch Tiere gefährdet. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund andere Personen weder durch anhaltendes Gebell noch durch Geheul oder auf andere Art und Weise belästigt.
Korrekte Hundebegnungen laufen gemäss der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG grundsätzlich wie folgt ab: Kommt einem ein Hund entgegen, der an der Leine geführt oder von seinem Besitzer auf den Arm genommen wird, ruft man auch den eigenen zu sich und leint ihn an. Der andere Hundebesitzer wird Gründe für sein Verhalten haben. Bei Begegnungen mit Zwerghunden ist immer besondere Vorsicht geboten: Junge, stürmische und grosse Hunde müssen dabei besonders gut unter Kontrolle gehalten werden. Ist man mit mehreren Hunden unterwegs und trifft auf einen einzelnen, lässt man auf keinen Fall das ganze Rudel auf den Neuen losrennen. Ist der Hund angeleint, sorgt man dafür, dass sich das Rudel dem angeleinten Hund nicht nähert.