Selbstkontrollen
in Schlacht- und Metzgereibetrieben
Jeder Betrieb, der Lebensmittel in Verkehr bringt ist nach den Vorgaben der Schweizerischen Gesetzgebung und den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften, verpflichtet, Selbstkontrollen durchzuführen, die die gesundheitliche Unbedenklichkeit und einwandfreie Qualität der Lebensmittel sicherstellen. Diese Kontrollen müssen unabhängig von amtlichen Kontrollen erfolgen und dokumentiert werden. Die Vereinigung der Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte der Schweiz hat in Zusammenarbeit mit der Tierärztlichen Vereinigung für Lebensmittelsicherheit, Prof. R. Stephan vom Institut für Lebensmittelsicherheit der Universität Zürich und dem Verband Schweizerischer Metzgermeister ein Konzept entwickelt, das die Minimalanforderungen zur Selbstkontrolle in Schlacht- und Metzgereibetrieben abdeckt. Das Konzept kann nach einigen betriebsspezifischen Anpassungen zur rechtskonformen Eigenkontrolle in Schlachtbetrieben verwendet werden.
Weitere Informationen und Checklisten für die Selbstkontrolle finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).