Gesundheitsgesetz und Verordnungen
Das bisherige Gesundheitsgesetz des Kantons Zug (vollständiger Titel: Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug) stammt aus dem Jahr 1970. Nach 38 Jahren wurde das Gesetz nun totalrevidiert. Der Kantonsrat befasste sich am 3. Juli 2008 in erster Lesung mit der Vorlage des Regierungsrates. Die zweite Lesung fand am 30. Oktober 2008 statt. Das Referendum gegen das Gesetz lief am 6. Januar 2009 unbenützt ab. Der Regierungsrat setzte an seiner Sitzung vom 17. Februar 2009 das Gesundheitsgesetz mit Wirkung ab 1. März 2009 in Kraft.
Die neue Gesundheitsverordnung und Heilmittelverordnung treten am 11. Juli 2009 in Kraft. Von speziellem Interesse sind die Berufszulassung der Gesundheitsberufe, der Heilmittelbereich sowie die Ausführungsbestimmungen des Nichtraucher- und des Konsumentenschutzes. Beim Nichtraucherschutz wird festgelegt, unter welchen Bedingungen im Rahmen des grundsätzlichen Rauchverbotes in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, sogenannte Fumoirs (Raucherräume) zulässig sind. Der Konsumentenschutz wird konkretisiert, indem die Details der schweizweit neuen Qualitätsbescheinigung geregelt werden.