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27.10.2014

Regierungsrat begrüsst Urteil des Verwaltungsgerichts

27.10.2014
Medienmitteilung zum Urteil des Verwaltungsgerichts zur Regierungsratswahl vom 5. Oktober 2014

Der Zuger Regierungsrat muss nicht neu gewählt werden. Dies obwohl 9.4 Prozent der Stimmen ungültig waren. So hat heute das Verwaltungsgericht entschieden. Ausserdem hat das Verwaltungsgericht angeordnet, die fälschlich als Wahlzettel verwendeten «Beiblätter Wahlvorschläge» mitzuzählen.  Der Regierungsrat begrüsst dieses Urteil.

Das Zuger Verwaltungsgericht musste gleich zwei Beschwerden gegen die Regierungsratswahl vom 5. Oktober 2014 behandeln. Beide Beschwerden haben das Resultat der Wahl angefochten. Die eine Beschwerde wollte die ungültigen Stimmen, die sich wegen der fälschlich benutzen Wahlvorschlägen ergeben haben, als gültig erklären. Die andere Beschwerde wollte Neuwahlen für den Regierungsrat.

Wahl ist gültig
Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Wahl trotz der ungültigen Stimmen gültig ist. Damit hat es die Forderung nach einer Neuwahl abgelehnt. «Wir sind natürlich sehr froh über dieses Urteil», zeigt sich der Zuger Landammann Beat Villiger erfreut. Und gleichzeitig ergänzt er: «Damit haben wir Rechtssicherheit, und so kann endlich wieder Ruhe einkehren».

Verschiedene Mängel
Dass es so viele ungültige Stimmen gab, das hatte nach Meinung des Gerichts verschiedene Gründe. Zum einen waren die Wahlunterlagen gestalterisch missverständlich. So haben viele Stimmberechtigte nicht den eigentlichen Wahlzettel, sondern das vorgedruckte «Beiblatt Wahlvorschlag» eingeworfen. Zum anderen lag es aber auch daran, dass der Regierungsrat erstmals im Majorz gewählt wurde und gleichzeitig der Kantonsrat im Proporz. Das Gericht rügt aber auch die Unachtsamkeit der Stimmberechtigten, welche die Wahlanleitung nicht oder zu wenig beachtet haben.

Verwaltungsgericht fordert klare Wahlunterlagen
Für die Zukunft will das Verwaltungsgericht klare und unmissverständliche Wahlunterlagen. «Für die Wahlaufsicht ist dieser Auftrag an die Staatskanzlei verständlich und wird von ihr unterstützt,» erklärt Manuela Weichelt-Picard, Direktorin des Innern.

Neue Auszählung
Zu den Beschwerden hat unter anderem auch der knappe Wahlausgang geführt. Bekanntlich hat Manuela Weichelt-Picard 205 Stimmen mehr als der nicht gewählte Martin Pfister. Deshalb hat das Verwaltungsgericht eine Nachzählung der ungültigen Stimmen angeordnet. Diese Nachzählung hat ergeben, dass die Differenz zwischen Manuela Weichelt-Picard und Martin Pfister auf 2 042 Stimmen angewachsen ist. Zugelegt haben ebenso alle anderen Mitglieder des Regierungsrats.
Das Verwaltungsgericht hat die Staatskanzlei beauftragt, das Ergebnis der Regierungsratswahl vom 5. Oktober 2014 auf Basis der Nachzählung zu publizieren.

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