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10.450 Parlamentarische Initiative «Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen»

Antwort an den Bund

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 20. November 2013 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis am 28. Februar 2014 zum Vorentwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 29. Oktober 2013 für eine Revision des Kollektivanlagen-, des Banken- und des Börsengesetzes Stellung zu nehmen. Dafür danken wir Ihnen bestens und stellen in Anlehnung an die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren vom 31. Januar 2014 folgenden Antrag:

Bei der gesetzgeberischen Umsetzung der Vorlage sei sicherzustellen, dass die Verwertung von Bankkundendaten, von denen Steuerbehörden ohne ihr eigenes Dazutun Kenntnis erhalten und die in der Folge bei der Veranlagung berücksichtigt werden, nicht als strafbare Handlung gilt.

Begründung siehe Download.

 

 

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