Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz; BGS 722.21)
Die Feuerwehren im Kanton Zug sind leistungsfähig und bei Bränden und Elementarereignissen schnell verfügbar. Grundlage dafür ist das kantonale Feuerschutzgesetz, das letztmals im Jahr 2009 überarbeitet worden ist. In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Die Kompetenzen und Aufgaben der Gemeinden, der Feuerwehren und der Gebäudeversicherung Zug müssen darum in Einzelheiten neu geregelt werden. Das führt unter anderem zu effizienteren Abläufen und tieferen Kosten. Die Gesetzesänderungen liegen im Entwurf vor. Der Regierungsrat lädt die Zuger Einwohnergemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, dazu Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 28. September 2020.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind erhältlich unter: www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen
Kontakt
Sicherheitsdirektion
Michael Siegrist
Bahnhofstrasse 12
6300 Zug
Tel.: 041 728 50 20
E-Mail: info.sd@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Änderung des Feuerschutzgesetzes (Synopse) gemäss 1. Lesung vom 26. Mai 2020 | 02.06.2020 | |
Bericht und Antrag des Regierungsrats gemäss 1. Lesung vom 26. Mai 2020 | 02.06.2020 | |
Einladungsschreiben verwaltungsexterne Vernehmlassung | 02.06.2020 | |
Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 02.06.2020 |