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Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz; BGS 722.21)

28. September 2020

Die Feuerwehren im Kanton Zug sind leistungsfähig und bei Bränden und Elementarereignissen schnell verfügbar. Grundlage dafür ist das kantonale Feuerschutzgesetz, das letztmals im Jahr 2009 überarbeitet worden ist. In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Die Kompetenzen und Aufgaben der Gemeinden, der Feuerwehren und der Gebäudeversicherung Zug müssen darum in Einzelheiten neu geregelt werden. Das führt unter anderem zu effizienteren Abläufen und tieferen Kosten. Die Gesetzesänderungen liegen im Entwurf vor. Der Regierungsrat lädt die Zuger Einwohnergemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, dazu Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 28. September 2020.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind erhältlich unter: www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen

Kontakt
Sicherheitsdirektion
Michael Siegrist
Bahnhofstrasse 12
6300 Zug
Tel.: 041 728 50 20
E-Mail: info.sd@zg.ch

Weitere Informationen

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