Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht
8. September 2017
Mit Beschluss vom 11. Juli 2017 hat der Regierungsrat die Direktion des Innern beauftragt, eine konferenzielle Anhörung zur Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht durchzuführen. Alle interessierten Kreise haben zudem die Möglichkeit, bis spätestens 8. September 2017 hierzu schriftlich Stellung zu nehmen.
Direktion des Innern, Direktionssekretariat
Kontakt:
Direktion des Innern
Lea Glaus, Rechtsdienst
Neugasse 2
6300 Zug
Tel.: 041 728 37 08
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Beschluss des Regierungsrats vom 11. Juli 2017 inkl. Beilage Text Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht | 19.07.2017 | |
Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 19.07.2017 |