Vorbereitungs, Auschaffungs - und Durchsetzungshaft
Personen, welche sich unrechtmässig in der Schweiz aufhalten und die Schweiz verlassen müssen, können durch die zuständige kantonale Behörde zur Sicherstellung des Vollzuges in Vorbereitungs, Ausschaffungshaft - oder Durchsetzungshaft genommen werden.
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