Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit, Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige - News
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Thema
- Au-Pair-Angestellte, Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige
- Aufenthalt über 4 Monate, Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige
- Erstmaliger Stellenantritt
- Kurzaufenthalt einzelne Tage bis max. 120 Tage oder ohne Unterbruch bis max. 4 Monate innerhalb eines Jahres, Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige
- Nebenerwerbstätigkeit als Student, Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige
- Praktikumsstelle, Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige