Lotteriefonds und Sportfonds

Der Kanton Zug ist Mitglied der Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie, die Grosslotterien und Sportwetten durchführt. Der Anteil des Kantons am Reingewinn von Swisslos fliesst zu 67 % in den Fonds für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke (Lotteriefonds) und zu 33 % in den Sportfonds.
Mit den Mitteln aus den Fonds unterstützt der Kanton dem Gemeinwohl dienende Aktivitäten.
Welche Vorhaben können Beiträge erhalten?
Lotteriefonds: Die Mittel stehen für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder mit gesamtschweizerischer Bedeutung zur Verfügung.
Sportfonds: Damit wird der Breitensport gefördert. Sportvereine und -verbände können Jahresbeiträge erhalten und es werden Sportaktivitäten, Sportmaterial und die Sportinfrastruktur subventioniert.
Der Kanton richtet die Beiträge laufend auf Gesuch hin aus. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Wie und wo muss ich mein Gesuch einreichen?
Die unten aufgeführten Stellen nehmen Gesuche für Vorhaben aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich entgegen. Reichen Sie die Gesuche bequem und effizient elektronisch über das zentrale Online-Gesuchsportal ein: www.zg.ch/gesuche. Die Unterlagen werden intern an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Die Gesuche werden nur digital entgegengenommen und abgewickelt, einschliesslich Kontaktaufnahme, Schriftverkehr und Verfügung. Pro Vorhaben ist nur ein Gesuch nötig und erlaubt.
Für allfällige Fragen finden Sie die Kontaktadressen auf den Internet-Seiten der zuständigen Stellen.
Was muss das Gesuch enthalten?
Minimal: Beschrieb des Projekts oder Vorhabens, Budget oder Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan, Kontoangaben, Kontaktangaben. Das Online-Portal enthält entsprechende Pflicht-Formularfelder.
Wenn vorhanden: Informationen zur Organisation wie Vereinsstatuten, Verzeichnis des Vorstands oder ähnlich, Jahresberichte und Jahresrechnungen der letzten beiden Jahre.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen und Angaben verlangen.
Wer prüft und bewilligt das Gesuch?
Die fachlich zuständige Stelle bearbeitet das Gesuch. Die Direktionen entscheiden in der Regel über Beiträge bis 10 000 Franken, über höhere Beiträge der Regierungsrat. Die Gesuchstellerinnen und -steller erhalten eine Verfügung über den Vergabe-Entscheid (Bewilligung mit zugesprochenem Betrag oder Ablehnung).